Menden/Märkischer Kreis. Am Freitag, 19. März, erreicht die Inzidenz im Märkischen Kreis einen traurigen Wert von 188,68. Dennoch sind keine Schulschließungen vorgesehen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist im Vergleich zum Donnerstag, 18. März, erneut angestiegen. Das Robert-Koch-Institut gibt die Inzidenz für den Märkischen Kreis am Freitag, 19. März, mit 188,68 an. Bereits am Donnerstagnachmittag hat der Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die insbesondere zur Reduzierung der privaten Kontakte beitragen soll. Trotz der kontinuierlich steigenden Inzidenz im MK hält der Krisenstab Schulschließungen auf lokaler Ebene bislang nicht für das geeignete Mittel, sagt Kreispressesprecher Alexander Bange auf Nachfrage der Westfalenpost.

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Im Kreis Düren hat man das anders gesehen: Dort wurde ein Antrag an das Land gestellt – und die weiterführenden Schulen dort bleiben jetzt bis zu den Osterferien geschlossen. Die Inzidenz im Kreis Düren lag am Freitag bei 129,2, also fast 60 Punkte unter der Ansteckungsrate im MK. „Der Krisenstab setzt auf verhältnismäßige Maßnahmen, die zum Infektionsgeschehen in unserem Kreis passen. Dabei wird Wert auf zielgerichtete Maßnahmen gelegt und die Verhältnismäßigkeit immer wieder neu geprüft“, so Bange. Demnach erfordere die Situation immer wieder eine neue Bewertung. Im Notfall würde man sich dann auch seitens Krisenstab und Kreis auf schärfere Maßnahmen einigen.

Kreis verspricht: „Keine willkürlichen Kontrollen“ durch die Polizei

Zudem enthält die neue Allgemeinverfügung des Märkischen Kreises verbindliche Regeln zur Kontaktbeschränkung im privaten Raum. Dennoch sei damit lediglich in begründeten Fällen auch eine behördliche Kontrolle von Polizei und Ordnungsämtern möglich, erklärt der Kreispressesprecher. Im Mittelpunkt dieser neuen Regelung stehe demnach nicht die Möglichkeit der Kontrolle, sondern viel mehr die Reduzierung von Kontakten. Alexander Bange betont indes auch, dass der private Raum grundrechtlich enorm geschützt sei. Dennoch sei dieser kein rechtsfreier Raum. „Daher dürfen Verletzungen der Corona-Regeln – etwa durch Überschreitung der zulässigen Personenanzahl oder bei einer unerlaubten Party – behördlich geahndet werden.“

Willkürlich werde die Polizei jedoch nicht die Personenzahl in verschiedenen Wohnungen oder Häusern kontrollieren. Die Überprüfung durch Behörden erfolgt ausschließlich bei einem hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß der Corona-Regeln. „Etwa bei einer unerlaubten Party – sowie bei einem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung“, sagt Alexander Bange.