Menden. An der B7 zwischen Menden und Hemer sollte ein Radweg zurückgebaut werden. Weil das vergessen wurde, gilt weiter ein Tempo-Limit.

Zwischen Menden und Hemer wurde an der vielbefahrenen B7 vergessen, einen überflüssigen Radweg zurückzubauen. In nur wenigen Metern Abstand führen seit mittlerweile sechs Jahren zwei Radwege nebeneinander her, einer auf der Trasse der früheren Oesetalbahn, einer auf der Bundesstraße. Autofahrer bekommen das täglich mit einem Tempo-Limit zu spüren, das es vielleicht gar nicht mehr geben müsste.

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Andreas Berg vom Landesbetrieb Straßen NRW gibt auf Nachfrage der Redaktion offen zu, dass der Rückbau des alten Radweges in den vergangenen Jahren keine Priorität hatte. „Das sollte gemacht werden, aber es wurde nicht gemacht.“ Warum sei schwer zu sagen. „Man wollte das immer in Angriff nehmen.“

Radweg an der B7 wurde zur Landesgartenschau in Hemer eingerichtet

Die parallelen Wege an der B7, links die sechs Jahre alte Spur auf der alten Oesetalbahn-Trasse, dahinter die beiden Spuren auf der B7.
Die parallelen Wege an der B7, links die sechs Jahre alte Spur auf der alten Oesetalbahn-Trasse, dahinter die beiden Spuren auf der B7. © Westfalenpost | Arne Poll

Berg erinnert sich noch an die Zeiten, als der Radweg auf der B7 seinen Zweck erfüllte: „Ich war einer derjenigen, der dieses Ding damals mit verbrochen hat.“ Man muss etwas in der Geschichte kramen, um das Konstrukt zu verstehen: Der Landesbetrieb hatte im Jahr 2010 zur Landesgartenschau in Hemer auf Drängen der Städte eine Radverbindung zwischen Ruhrtal und Gartenschau-Gelände schaffen wollen. Weil keine andere Streckenführung in Frage kam, wurden schlichtweg die Seitenstreifen der B7 so abmarkiert, dass sie für Radfahrer eine halbwegs sichere Spur bieten sollten – eine in Richtung Hemer, eine in Richtung Menden. Gleichzeitig wurde die Geschwindigkeit für Autofahrer herabgesetzt: von 70 auf 50 an der Ampel, von 100 auf 70 auf der langen Geraden.

Ursprünglich sollten die Spuren bereits 2010 nach der Gartenschau wieder zurückgebaut werden. Dann blieben sie doch noch bestehen, weil der neue Radweg auf der Bahntrasse bereits in Planung war. Man wollte ja die Situation für Radfahrer nicht extra verschlechtern. Der Radweg – wenige Meter weiter – wurde dann 2015 fertig. Dort fährt es sich sicherer. Seitdem trampelt fast kein Radler mehr freiwillig auf der B 7.

Demarkierung schon offiziell angeordnet

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An der Bürokratie alleine lag’s wohl nicht: „Die Demarkierung wurde schon angeordnet“, sagt Berg. Die Stadt Hemer stellte formal den Antrag. Die Anordnung wurde 2015 auch erteilt. Abgefräst wurden die alten Radfahr-Symbole aber bis heute nicht. Tatsächlich sei das auch nicht ganz so einfach. Der Experte spricht von einer „Agglomeratmarkierung“. Diese ist dicker als der sogenannte „Glattstrich“ und müsse abgefräst werden. Dadurch könnte die Fahrbahn beschädigt werden, was im nächsten Winter zu Frostschäden führen könnte. Es müsse noch genau überlegt werden, wie man das anstelle.

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Dennoch: Auch aus rechtlichen Gründen muss der „Schmalstrich“ zwischen Fahrbahn und Radweg weg. Denn dieser darf anders als der breite Strich zur Abgrenzung eines Seitenstreifens nicht überfahren werden. Auch langsamfahrende Fahrzeuge dürfen nicht auf den Streifen ausweichen. Der Strich könnte bei Markierungsarbeiten einfach dicker gemalt werden. Allerdings steht gerade auch keine Erneuerung an, denn die Markierung hat hervorragend gehalten.

Verkehr auf der B7 für die Radler-Sicherheit verlangsamt

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Der vergessene Radweg verlangsamt sogar den Verkehr auf der B7. Denn die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Straße sollten ja die Radfahrer schützen, die nun gar nicht mehr da sind: „Theoretisch könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung weg“, sagt Berg. Die Ampel an der Edelburg ist sogar noch wie früher auf Tempo 70 eingestellt, hat fünf Sekunden Gelbphase, statt drei Sekunden bei Tempo 50. Auch auf der langen Geraden dürfte eigentlich wieder schneller gefahren werden, weil es keine Unfallhäufungsstelle ist. Andreas Berg kündigt an, das Thema mit in die Verkehrsschau-Kommission zu nehmen. Das Tempo-Limit müsste dann in einem formalen Verfahren wieder aufgehoben werden. Das kann noch etwas dauern.

Die Markierungen sollen nun in Angriff genommen werden. Übrigens: Bis andere Geschwindigkeiten festgelegt werden, gilt das, was auf dem Schild steht.

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