Menden. Per Dringlichkeitsentscheidung wird in Menden auf Februar-Beiträge für OGS-Betreuung verzichtet. Auch für Kita-Beiträge soll es eine Lösung geben.

Die Einschränkungen bei den schulischen Betreuungsangeboten (Offener Ganztag) belasten Eltern und Kinder besonders. Die Stadt Menden möchte deswegen keine Elternbeiträge für Februar erheben. Das teilt Stadtpressesprecher Johannes Ehrlich mit.

Dazu hat Peter Maywald, der Vorsitzende des Schulausschusses, mit seiner Unterschrift eine Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht, durch die auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die offenen Ganztagsschulen für den Monat Februar 2021 erneut verzichtet wird. Auch für die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten soll eine Lösung gefunden werden. Hierzu wird der Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 4. März beraten.

Stadt hat OGS-Beiträge für Februar bereits abgebucht

Die OGS-Beiträge wurden von der Stadt Menden für Februar bereits abgebucht bzw. von vielen Eltern bezahlt, da Regelungen durch das Land NRW bislang ausblieben. So wird durch die Stadt Menden auf den Bankeinzug bzw. die Zahlungsverpflichtung für den Monat März 2021 verzichtet, um die Abwicklung so einfach wie möglich zu gestalten.

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Eltern, die ihre OGS-Beiträge per Dauerauftrag überweisen, sollten also für März ihren Dauerauftrageinmalig aussetzen und für März keinen Beitrag überweisen. Eltern, deren OGS-Beiträge bereits im Februar abgebucht wurden oder die die Beiträge selbständig überwiesen haben, werden gebeten auf einen Zahlungsrückruf zu verzichten und die Verrechnung durch die Stadt Menden im März abzuwarten.

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Aufruf: Grundschulkinder möglichst zu Hause betreuen

Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit eingeschränkten Schulbetriebs wurden die Eltern, deren Kinder an den unterschiedlichen schulischen Betreuungsangeboten angemeldet sind, durch das Land NRW aufgerufen, ihre Grundschulkinder möglichst zu Hause zu betreuen. Dieser Appell gilt im Februar auch über den Start des Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht hinaus. Angebote des Offenen Ganztags werden, gemäß den Vorgaben des Landes NRW, noch nicht regelhaft aufgenommen.

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Für Schülerinnen und Schüler, für die die Eltern an den Tagen des Distanzunterrichtes keine Betreuungermöglichen können, wird eine „Not“-Betreuung in den Schulen angeboten. Hierfür ist bei Bedarf eine gesonderte Anmeldung direkt bei den Schulen erforderlich.

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