Wesel/Hamminkeln. Die Meldestelle für Hetze im Netz leitete den fremdenfeindlichen Facebook-Post ans LKA. 36-Jähriger wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wegen Volksverhetzung in den Sozialen Medien wurde am Freitag am Amtsgericht in Wesel ein 36-jähriger Mann aus Hamminkeln zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je zehn Euro (also 1300 Euro) verurteilt – damit gilt er von nun an als vorbestraft.
„Das Netz vergisst nicht“, heißt ein Slogan, der davor warnt, dass Inhalte im Internet auch nach langer Zeit oft noch auffindbar sind. Und auch das vergessen manche Nutzer offenbar: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, erklärte kürzlich ein Richter am Amtsgericht in Wesel, wo sich der zurzeit arbeitssuchende Hilfsarbeiter nun für einen Post bei Facebook verantworten musste.
Online-Suche nach strafbarem Material
Der Hinweis auf die Straftat kam aus dem Süden Deutschlands. „Respect! – die Meldestelle für Hetze im Netz“ nennt sich eine Abteilung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, die seit 2017 das Internet nach strafrechtlich relevanten Inhalten durchsucht und auch Hinweisen aus der Bevölkerung nachgeht.
„Menschenverachtung und Hass als persönliche Äußerung oder politische Strategie dürfen auch virtuell nicht akzeptiert werden“, lautet deren Herangehensweise, die das Verfahren überhaupt erst ins Rollen brachte.
Denn diese Meldestelle schaltete des Landeskriminalamt NRW ein, weil auf dem Facebook-Account des Mannes aus Hamminkeln eindeutig rechtsradikale Äußerungen entdeckt wurden. In Kombination mit privaten Bildern des Beschuldigten auf dem selben Account konnten die Ermittler die Identität des Hilfsarbeiters herausfinden.
Täter verwickelt sich in Widersprüche
Dieser bestritt einerseits die Vorwürfe („Ich habe mit Politik doch nichts am Hut“), andererseits verwickelte er sich bei seinen Aussagen vor Gericht in mehrere Widersprüche.
Laut Anklage soll er am 29. November 2019 auf seinem Facebook-Account die fremdenfeindlichen Äußerungen unter ein Foto geschrieben haben. „Das kann gar nicht sein, weil ich den Account schon vor zwei Jahren gelöscht habe“, so der Angeklagte.
Richter glaubt nicht an Hacker
„Screenshots“ der Meldestelle gegen Hetze im Netz sprachen da allerdings eine andere Sprache. Damit konfrontiert, erkläre der Beschuldigte: „Dann hat jemand meinen Account gehackt. Mir war ja auch damals mein Handy entwendet worden oder ich habe es verloren.“
Zuvor hatte er jedoch noch gesagt, es sei schon möglich, dass er sich mit jemanden bei Facebook über das besagte Foto „unterhalten“ habe. Ausländerfeindlich könne er aber schon deshalb gar nichts sein, weil er einmal eine kurdische Freundin gehabt habe.
„Ich glaube dem Angeklagten kein Wort. Solch ein Post, das geht gar nicht! Sie machen damit Stimmung gegen Ausländer“, erklärte der Staatsanwalt, der eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen forderte.
Eine Aufforderung zur Gewalt
Der Richter blieb bei seinem Urteil gegen den nicht vorbestraften Mann knapp unter dieser Forderung, betonte aber: „Sie haben gegen eine bestimmte Volksgruppe gehetzt und zur Gewalt aufgefordert. Das ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.“
Dass jemand anderes den Facebook-Account des Mannes aus Hamminkeln gehackt habe, könne er sich kaum vorstellen: „Hacker machen sowas in der Regel um Geldtransaktionen zu ihren Gunsten zu tätigen – und nicht, um unter falscher Identität politische Statements zu posten.“ Für das Gericht sei der Tatbestand der Volksverhetzung daher bewiesen und der 36-Jährige als Täter überführt.