Menden. Katholische Kliniken mit weiteren Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern: Ab Samstag kein Krankenbesuch mehr, aber es gibt Ausnahmen.

Ab Samstag gilt wieder ein zunächst unbefristetes Besuchsverbot im St.-Vincenz-Krankenhaus, nachdem sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Märkischen Kreis am Donnerstag auf den Wert 53,4 erhöht hat. Denn aufgrund dieser Entwicklung hat der Krisenstab der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis, zu denen auch das Vincenz-Krankenhaus gehört, weitere Maßnahmen beschlossen – „zur Eindämmung der Corona-Pandemie und für die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern“, wie Kliniksprecher Christian Bers auf Anfrage erklärte.

Klinik will „ohnehin hohes Sicherheitslevel noch einmal verstärken“

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Zu diesen Maßnahmen zählt auch das Besuchsverbot. Ab Samstag, 24. Oktober, gilt es im St. Vincenz ebenso wie wie im St.-Elisabeth-Hospital in Iserlohn. „Damit wollen wir unser ohnehin schon sehr hohes Sicherheitslevel noch einmal verstärken“, begründet Christian Bers. Das Verbot diene zum einen dazu, „die uns anvertrauten Patienten und unsere Mitarbeiter vor einer vermeidbaren Infektionsgefahr zu schützen. Zum anderen können wir durch diese Maßnahmen der Bevölkerung auch weiterhin eine medizinische Behandlung auf höchstem Niveau anbieten.“

Ambulanzen in Menden und Iserlohn stehen weiter uneingeschränkt offen

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Die Ambulanzen beider Kliniken seien aber nach wie vor als erste Anlaufstelle uneingeschränkt für die Patienten da. „Und auch die Fachbereiche in den Kliniken halten ihre Sprechstunden wie gewohnt ab, so dass sich jeder Patient auf eine planmäßige und uneingeschränkte Durchführung seiner begonnenen bzw. anstehenden Behandlung verlassen kann“, sagt Bers.

Ausnahmen bei Sterbebegleitung oder dringenden medizinischen Fragestellungen

Besuchsverbot im Juli mehrfach gebrochen

Trotz des Besuchsverbots hatte es Anfang Juli regelrechte Einbrüche ins St. Vincenz-Krankenhaus gegeben.

Besucher wollten Patienten sehen und nutzten dafür andere Eingänge als den einzig erlaubten.

Das Krankenhaus zeigte sich hochgradig verärgert: Diese Menschen gefährdeten ihre eigenen Verwandten und nicht zuletzt sich selbst.

Das unbefugte Eindringen komme einer Straftat gleich.

Im Einzelfall, wie bei dringenden medizinischen Fragestellungen oder Sterbebegleitungen, würden „selbstverständlich Ausnahmen beim Besucherzugang nach vorheriger Absprache für nahe stehende Personen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zugelassen“. Nachrichten oder persönliche Utensilien würden wie gewohnt über den Empfang an die Patienten weitergegeben.

Erstes Besuchsverbot galt von Mitte März bis Mitte Juli

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Bereits Mitte März hatte es erstmals ein coronabedingtes Besuchsverbot im Mendener Krankenhaus gegeben. Zuvor war damals schon nur noch ein Besucher pro Patient ins Krankenhaus gelassen worden. Ab dem 15. Juli war diese Abschottung dann wieder gelockert worden, nachdem es sechs Wochen lang keinen bestätigten Corona-Fall mehr im Mendener Krankenhaus gegeben hatte. Damals durfte zunächst nur ein Besucher pro Patient für Aufheiterung oder Beistand am Krankenbett sorgen, allerdings nur in der Zeit zwischen 15 und 17 Uhr und auch nur für eine halbe Stunde. Die Besuchszeit lag nachmittags, damit in den anderen Stunden des Tages ausreichend Freiraum für medizinische Behandlungen blieb.

Aktuelle Änderungen sind laut Christian Bers sowohl in den örtlichen Medien wie auch auf der Homepage www.kkimk.de zu erhalten.