Menden. Viele Kinder freuen sich Jahr für Jahr darauf, mit ihren Laternen beim Martinszug durch Menden zu ziehen. Geht das in diesem Jahr überhaupt?

So vieles läuft anders im Corona-Jahr 2020. Wie sieht es mit den Martinszügen aus, auf die sich Kinder und ihre Familien Jahr für Jahr im November freuen?

Bislang gibt es nur eine einzige Anmeldung in Menden, erklärt Stadtsprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage der Westfalenpost. Bisher habe nur die Albert-Schweitzer-Schule einen Martinszug für ihre Erstklässler geplant. „Hier laufen die Kinder jedoch klassenweise mit ihren Laternen, sodass keine großen Gruppen zustande kommen“, erläutert Johannes Ehrlich.

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Coronaschutzverordnung muss beachtet werden

Größere Martinszüge seien bisher noch nicht genehmigt worden. Die Spaziergänge in der Stadt oder in den Stadtteilen seien unter den Voraussetzungen der Coronaschutzverordnung möglich. Das heißt, dass zwischen den Teilnehmern jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten sei. „Das gilt nicht für Verwandte, 10er Gruppen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung ohne Einhaltung des Mindestabstandes betreut werden dürfen.“

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Falls der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne, müsse eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Zahl der Teilnehmer solle möglichst gering gehalten werden, empfiehlt die Stadt.

Kontaktdaten notieren

Wenn der Martinszug ausschließlich im Freien stattfindet, müssen laut der Coronaschutzverordnung keine Kontaktdaten aufgenommen werden. „Das Ordnungsamt empfiehlt dies aber trotzdem“, sagt Johannes Ehrlich.

Ob ein geplanter Martinszug aber tatsächlich durchgeführt werden kann, ist nicht sicher, gibt der Stadtsprecher zu bedenken. Gerade mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen könnte sich auch die Coronaschutzverordnung bis zum Martinstag am 11. November noch ändern.