Menden. Beim Ausfüllen der Wahlscheine zur Kommunalwahl übersehen viele Wähler, dass sie eine Formulierung streichen müssen. Hat das Konsequenzen?

Briefwähler müssen sich mit einer irreführenden Formulierung auf den Wahlscheinen auseinandersetzen. In der eidesstattlichen Versicherung muss man von zwei alternativen Formulierungen die nicht-zutreffende streichen. Das wird aber erst im Kleingedruckten genau erklärt. Die Stadtverwaltung Menden kündigt an, großzügig mit nicht eindeutig ausgefüllten Wahlscheinen umzugehen.

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Auf dem Wahlschein, der bei der Briefwahl quasi der Begleitschein zu den Stimmzetteln ist, muss man an Eides statt versichern, dass man den Stimmzettel persönlich – oder gemäß dem erklärten Willen des Wählers/der Wählerin gekennzeichnet hat. Letztere Alternative gilt für Hilfspersonen von behinderten oder nicht lesefähigen Wählern. Was schnell übersehen wird: Die nicht-zutreffende Formulierung muss man streichen. Bei der Gestaltung und Interpunktion fehlt allerdings eine klare Trennung der Alternativen.

Gleiche Formulare in vielen Städten

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„Wenn man das nicht wegstreicht, hat das keinen Einfluss auf den Wahlschein an sich“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich nach Rücksprache mit der Wahlleitung. „Die Unterschrift ist wichtig.“ Niemand werde aussortiert, weil er Nichtzutreffendes nicht gestrichen hat. Die Stadtverwaltung hatte die Wahlscheine nicht selbst gestaltet. Optisch gleich gestaltete Formulare waren auch in anderen Städten im Regierungsbezirk verschickt worden. Ehrlich: „Es gibt immer Optimierungsmöglichkeiten.“

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