Menden. Sie sehen anders aus: Die vier Stimmzettel für die Kommunalwahl in Menden sind erstmals gelocht. Der Grund ist ein besonderer Service.

Die Stimmzettel für die Kommunalwahl sind erstmals gelocht und die rechte obere Ecke ist abgeschnitten. Wir haben beim städtischen Wahlamt nachgefragt, was es damit auf sich hat.

Hintergrund ist, dass durch die Lochung und die fehlende Ecke auch blinde und sehbehinderte Menschen selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen können. Dazu benötigen sie lediglich eine Schablone, die ihnen vom Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen zur Verfügung gestellt wird, wie Wahlamtsleiterin Sylvia Bastek auf Nachfrage der Westfalenpost erläutert.

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„In diese Schablone können die Bürger dann den Stimmzettel anlegen. Je nach Anzahl der Lochung wissen sie, welchen Stimmzettel sie gerade ausfüllen.“ Denn der Stimmzettel für die Bürgermeister-Wahl hat ein Loch, der für die Landrats-Wahl vier Löcher, der für die Vertretung des Märkischen Kreises hat drei Löcher und der Zettel für die Vertretung der Stadt Menden ist ungelocht.

Ohne Hilfe wählen

Über eine Telefonnummer können sich sehbehinderte Menschen ansagen lassen, welcher Zettel für welche Wahl vorgesehen ist. Telefonisch sind so auch die Namen der Kandidaten für den eigenen Wahlbezirk abzufragen (mehr Infos: www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html). Damit sie wissen, wie herum der Zettel in die Schablone eingelegt werden muss, ist die rechte obere Ecke abgetrennt.

Auch Vertrauensperson kann mitgenommen werden

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„Blinde Menschen können so ohne jede Hilfe wählen“, erklärt Sylvia Bastek. Das betrifft sowohl die Briefwahl als auch die Stimmabgabe im Wahllokal am Sonntag. Wer ins Wahllokal kommt, kann aber auch eine Vertrauensperson mit in die Wahlkabine nehmen, erklärt Sylvia Bastek: „Oder auf Wunsch hilft auch jemand vom Wahlvorstand.“

Der Service für Sehbehinderte sei seit dieser Wahl landesweit Pflicht, „vorher war das freiwillig“. Die Stadt Menden hatte bereits bei einer Bürgermeisterwahl einen Stimmzettel mit abgeschnittener Ecke eingesetzt. „Da brauchten wir nur einen Stimmzettel, deshalb waren die Lochungen nicht notwendig“, erklärt Sylvia Bastek. Da bei der aktuellen Wahl Kreuzchen auf mehreren Stimmzetteln gemacht werden, sind dieses Mal erstmals die Lochungen notwendig.

Infos zur Schablone für Blinde oder Sehbehinderte gibt es beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter 0231/557590-0 oder Mail an info@bsvw.de.