Menden. Am 13. September steht in Menden auch die Wahl des Integrationsrates an. Das sind die Ziele dieses Rates und diese Mendener dürfen wählen.
In knapp zwei Wochen stehen die Kommunalwahlen an. Dabei dürfen einige Mendener ein zusätzliches Häkchen setzen -- nämlich bei der Wahl des Integrationsrates. Doch was macht der Integrationsrat, wer kann den überhaupt wählen und wer steht dafür zur Wahl?
Den Integrationsrat gibt es seit 2004 in der Hönnestadt. Da löste dieser den früheren Ausländerbeirat ab. Gewählt wird er jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. Insgesamt besteht der Rat aus elf (oder weniger) direkt zu wählenden Mitgliedern. Die Wahl findet dabei immer am Tag der Kommunalwahl statt.
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Der Integrationsrat setzt sich für die Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe aller Mendener mit Zuwanderungsgeschichte ein. Dabei spielen alle Bereiche des politischen, kulturellen oder gesellschaftlichen Zusammenlebens eine wichtige Rolle. Der Integrationsrat steht dafür im stetigen Austausch mit dem Rat der Stadt Menden. Gemeinsam werden Themen und Aufgaben für die Integration abgestimmt, der Integrationsrat agiert beratend und gibt Vorschläge oder Anregungen. Als Sprecher vertritt der Integrationsrat also die Interessen der Bürger mit Migrationshintergrund und informiert darüber. Durch den Rat erhält der Integrationsrat Mittel zur Förderung der Integrationsarbeit, die er selber vergeben kann.
10.482 Wahlberechtigte in Menden
Insgesamt sind in diesem Jahr 10.482 Mendener mit ausländischen Wurzeln für die Wahl des Integrationsrates berechtigt, sagt Mendener Wahlorganisatorin Sylvia Bastek. Ein Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2014: dort waren es 8325 Wahlberechtigte.
Die Vorschläge für den Integrationsrat im Überblick
Als Bewerber zur Wahl stehen kann jeder Wahlberechtigte sowie sowie alle Bürgerinnen und Bürger aus Menden über 18 Jahre.
Zurzeit ist Nikolaus Paraschos (CDU) Vorsitzender des Integrationsrates und wird von Gönül Gröhlich-Ulmke vertreten.
Für den neuen Integrationsrat stehen folgende Einzelbewerber und ihre Stellvertreter zur Wahl:
Sevket Dogan, 1963 geboren in Topallar, Türkei; Schleifer; Staatsangehörigkeit deutsch Stellvertretung: Fatma Kumpir, geboren 1972 in Menden; Buchhalterin; Staatsangehörigkeit deutsch
Guiseppe Centorrino, geboren 1961 in Reggio Calabria, Italien; Staatsangehörigkeit italienisch Stellvertretung: Angelo Tomasello, geboren 1995 in Menden; Kaufmann für Büromanagement; Staatsangehörigkeit italienisch
Turgut Eyidenbilir, geboren 2000 in Menden; Schüler; Staatsangehörigkeit deutsch Stellvertretung: Mesut Eyidenbilir , geboren 1998 in Ulus, Türkei; Industriemechaniker; Staatsangehörigkeit deutsch
Eleni Zachari, geboren 1981 in Wickede (Ruhr); Steuerfachwirtin; Staatsangehörigkeit deutsch/griechisch
Stellvertretung: Evgenia Tsoukali, geboren 1994 in Ioannina, Griechenland; Wirtschaftswissenschaftlerin; Staatsangehörigkeit griechisch
Murat Eyidenbilir, geboren 1977 in Ulus, Türkei; Kfz-Mechaniker; Staatsangehörigkeit türkisch
Sinan Gökbayrak, geboren 1994 in Menden; Einkäufer; Staatsangehörigkeit deutsch
Ruhi Büyukkilic, geboren 1972 in Develi, Türkei; Kunststoffformgeber; Staatsangehörigkeit deutsch
Stellvertretung: Yakub Büyukkilic, geboren 1976 in Develi, Türkei; Dreher; Staatsangehörigkeit türkisch
Tanay Gönül, geboren 1995 in Menden; Student; Staatsangehörigkeit türkisch
Berechtigt ist, wer nicht deutsch im Sinne des Grundgesetzes ist, wer eine ausländische oder doppelte Staatsangehörigkeit hat, oder die deutsche durch Einbürgerung erhalten hat. „Die Person muss am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben“, erklärt Sylvia Bastek.
So sind Asylbewerber oder Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung von der Wahl ausgeschlossen. Schlussendlich darf dann jedoch nur jemand wählen, der auch im Wählerverzeichnis für die Integrationswahl eingetragen ist.