Menden. Zum Geburtstag gab’s einen Gutschein für eine Thai-Massage - doch nun ist der Salon geschlossen. Mendener sind sauer.

Das Geschäft für Thai-Massagen ist dicht, die Inhaberin offenbar wie vom Erdboden verschluckt – zurück bleiben enttäuschte Kunden mit nicht eingelösten Gutscheinen. Wir haben nachgefragt, welche Möglichkeiten die Kunden nun haben.

Im Sommer vor zwei Jahren hat die damals 36-jährige Thailänderin ihren Thai-Massage-Salon „Gauw MahaRuay“ auf der Platte Heide am Kornblumenweg eröffnet. Kunden zeigten sich begeistert, das Geschäft wurde nach Aussage der Inhaberin gut angenommen.

Anfang dieses Jahres schließlich verlegte die Inhaberin ihren Salon zum Fuchshöhlenweg, das Ladenlokal auf der Platte Heide steht seither leer. Am Fuchshöhlenweg behandelte sie ihre Kunden in Räumen im Untergeschoss eines Wohnhauses.

Facebook-Seite nicht mehr erreichbar

Kurz darauf war dort Schluss. Das eher provisorisch aufgehängte Plakat, das auf den Massage-Salon hinwies, ist entfernt. Wer telefonisch versucht, die Inhaberin zu erreichen, bekommt den Hinweis „Diese Rufnummer ist nicht vergeben. Bitte rufen Sie die Auskunft an“.

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Auch die Facebook-Seite des Salons ist nicht mehr erreichbar. In Facebook-Gruppen haben sich in den vergangenen Wochen immer wieder Mendener gemeldet, die von ihren vergeblichen Versuchen berichten, die Inhaberin zu erreichen, weil sie Gutscheine bei ihr einlösen möchten. „Leider haben wir auch noch Gutscheine! Echt traurig, dass man im Voraus Gutscheine kauft, sie verschenkt und die dann nicht einlösen kann, weil die Dame sich aus dem Staub macht“, schreibt eine Mendenerin. Und ein anderer fügt hinzu: „Wir haben auch noch Gutscheine, die Dame ist wie vom Erdboden verschwunden. Waren auch schon an Fuchshöhlenweg. Uns hat keiner aufgemacht.“

„Zivilrechtliche Angelegenheit“

Welche Möglichkeiten haben enttäuschte Gutschein-Besitzer nun? Die Polizei ist für solche Fälle nicht zuständig, erläutert Polizeisprecher Marcel Dilling. „Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.“ Das Ganze sei nur dann ein Fall für die Polizei, wenn sich herausstellen würde, dass die Geschäftsfrau in betrügerischer Absicht gehandelt haben sollte, also beispielsweise Gutscheine verkauft hätte, ohne jemals die Absicht gehabt zu haben, diese einzulösen: „Dann könnten wir ein Ermittlungsverfahren einleiten.“ Kunden könnten sich gegebenenfalls anwaltschaftliche Hilfe suchen, zeigt Marcel Dilling die Möglichkeiten auf.

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Das aber wird sich für viele kaum lohnen, da sich viele Gutschein-Werte nur im zweistelligen Bereich bewegen. Eventuell lohne es, bei der Rechtsschutzversicherung nachzufragen, erklärt Ingrid Höcker von der auch für Menden zuständigen Verbraucherzentrale Iserlohn: „Da gibt es aber – je nach Versicherung – auch Grenzen.“ Das heißt: Für wenige Euro Streitwert übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht zwangsläufig die Kosten. „Außerdem muss man auch überlegen, wieviel man nervlich in so was reinstecken möchte.“

Gutscheine länger gültig

Zudem müsse ja auch zunächst versucht werden, die Adresse der Inhaberin zu ermitteln. „Und falls die Frau mittlerweile vielleicht in Thailand lebt, hat man ohnehin keine Chance“, weiß Ingrid Höcker.

Anders sähe es aus, wenn es einen Rechtsnachfolger gäbe: „Dann könnten Kunden ihre Gutscheine bei diesem einlösen“, erklärt Ingrid Höcker. „Wenn die Dame allerdings einfach ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, wird es schwierig.“

Tipp der Verbraucherberaterin: „Das Ganze ist sicherlich ärgerlich und das muss jeder für sich entscheiden, aber ich würde es unter Lebenserfahrung abhaken.“ Und vielleicht tauche die Masseurin irgendwann einfach wieder in Menden auf: „Die Gutscheine sind in der Regel drei Jahre gültig und können dann auch noch später eingelöst werden.“