Unna/Fröndenberg. Ein Armdrücken zwischen Vater und Sohn eskaliert. Als die Polizei eingreifen will, soll ein 85-Jähriger die Beamten angegriffen haben.
Immer wieder haben Polizeibeamte bei Personenkontrollen oder Festnahmen mit Widerstand zu kämpfen. Und eine Altersgrenze scheint es dafür auch nicht zu geben. So war nun vor dem Amtsgericht Unna ein 85-jähriger Fröndenberger angeklagt, Widerstand geleistet und zwei Beamte tätlich angegriffen zu haben. Dabei sei das alles nur ein fataler Irrtum gewesen, so der Rentner.
Kräftemessen im Wohnzimmer
Im November 2019 ist der 85-Jährige bei seinem Sohn und der Schwiegertochter zu Besuch. Die Stimmung ist ausgelassen; zum Abendessen gibt es Bier und Glühwein. Als sich der Abend dem Ende entgegen neigt, so erzählt der Fröndenberger, habe sich seine Schwiegertochter schlafen gelegt.
Leicht angeheitert – die Anklage spricht von rund einer Promille Alkohol im Blut – wollen sich Vater und Sohn miteinander messen. „Wir haben über Sport gesprochen und darüber, dass alle Fußballer inzwischen auch in die Muckibude gehen“, erklärt der Fröndenberger. Und da seien beide auf die Idee gekommen, Armdrücken zu spielen. „Ich habe gleich gemerkt, dass ich keine Chance habe“, führt der Rentner aus. Daher habe er ein wenig geschummelt und sich am Tisch festgehalten.
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Irgendwann seien beide aufgestanden und hätten sich auf dem Boden gerauft. Den Krach im Wohnzimmer bekommt die Schwiegertochter derweil mit. Sie ruft die Polizei. Nach wenigen Minuten rücken fünf Beamte an. „Die standen plötzlich in der Wohnung meines Sohnes und wollten meinen Ausweis sehen.“ Doch anders als die Staatsanwaltschaft es schildert, sei der Rentner nicht aktiv gegen die Beamten vorgegangen. Einer der Polizisten habe ihn am Arm gepackt, was aus Sicht des 85-Jährigen unnötig gewesen sei. Schließlich habe es sich losgerissen und kurzzeitig herumgewirbelt. „Aber ich weiß, dass ich niemanden getroffen habe“, beteuert der Angeklagte.
Kleiner Denkzettel
Doch laut Leitstelle habe sich die Szenerie ein wenig wüster dargestellt, wie Richter Johann anmerkt. „Ich mach’ dich platt!“, habe der Mitarbeiter am Telefon gehört und so im Protokoll vermerkt. Zudem hätten die Räumlichkeiten „deutlich verwüstet“ ausgesehen, so der Vorsitzende Richter. „Es war nur ein kleines Kräftemessen, niemand wollte den anderen umbringen“, beteuert der Fröndenberger, der im Zuge der Rangelei auch eine kleine Wunde am Ohr davongetragen hat.
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Am Ende des Einsatzes habe der Rentner zudem geflachst, dass es die Beamten „in einem Kampf zwischen uns trotzdem schwer haben“ würden. Der Verteidiger erklärt, sein Mandant sei von der Situation vor Ort überfordert gewesen – vor allem als er sich gleich fünf Beamten gegenübersah. Doch das sei in den Augen des Richters keine Entschuldigung: „Die Polizei weiß ja nicht, was dort passiert und natürlich sind sie dann im Dienstmodus.“
Zumindest den tätlichen Angriff lässt die Staatsanwaltschaft schlussendlich fallen. „Einen kleinen Denkzettel“, so der Richter, müsse es aber dennoch geben. Der Rentner muss 1200 Euro an die Kreiskasse für die Arbeit der Jugendgerichtshilfe zahlen.
Das Urteil ist momentan noch nicht rechtskräftig.
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