Fröndenberg/Unna. Ein 32-jähriger Fröndenberger steht unter anderem wegen Drogenhandel vor Gericht. Er soll Männer zum Einstieg ins Drogengeschäft gezwungen haben.
Schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln und Handys soll ein 32-jähriger Fröndenberger betrieben haben, vor allem in Unna. Um dabei Mitstreiter zu finden, soll er zwei junge Männer mit einer Waffe bedroht haben. Das Gerichtsverfahren brachte äußerst widersprüchliche Aussagen.
Die Tatvorwürfe datieren zurück auf Sommer und Herbst 2018. Zu früher geplanten Terminen konnte die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht wegen der Krankheit eines Beteiligten noch nicht stattfinden. Ob es nur wegen der gut zwei Jahre ist, die seit den Ereignissen vergangen sind, oder ob sich manch Beteiligte auch gar nicht mehr so genau an alle Details erinnern wollen, blieb bis zum Schluss fraglich. Aussagen des Angeklagten sowie von den Zeugen widersprachen sich teils fundamental.
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Zur Anklage: Der Fröndenberger verbringt noch viel seiner Freizeit in seinem Geburtsort Unna. Dort soll er im Sommer und Herbst 2018 an mehrere Männer Marihuana verkauft haben. Auftrag: Diese Drogen zum Profit des Angeklagten weiter verkaufen, einen kleinen Anteil an Provision sollen die „Verteiler“ behalten haben dürfen. Für den Handel soll der 32-Jährige außerdem weitere Mitstreiter gesucht haben und dabei zwei Männer aus Unna mit vorgehaltener Waffe in seinem Auto gezwungen haben, in das kriminelle Geschäft einzusteigen. Eine Waffe hat die Polizei bisher allerdings nicht gefunden.
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Abstufung der Anklage
Dieser Vorwurf hätte juristisch als räuberische Erpressung gewertet werden können, wenn es tatsächlich zu einem Weiterverkauf der Drogen und einer Ablieferung des Gewinns bei dem Angeklagten gekommen wäre. Da die beiden erpressten Männer jedoch nicht auf die Forderung eingingen, wurde der Vorwurf auf eine versuchte Nötigung abgestuft. Noch dazu äußerten die Zeugen weitere Vorwürfe gegen den 32-Jährigen, die in der Anklage nicht explizit aufgeführt sind: Er zwinge Bekannte, in ihrem eigenen Namen mehrere Handyverträge abzuschließen, wobei er anschließend die Handys gewinnbringend weiterverkaufe, die Vertragsunterzeichner aber auf den hohen Kosten sitzen bleiben. Die Zeugen gaben an, nun wegen mehrerer solcher laufender Verträge teilweise tausende Euro in den Miesen zu sein. Ein Zeuge sagte über den Angeklagten: „Ich habe Angst vor ihm.“
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Im Gerichtssaal kam es teils zu Wortgefechten zwischen Zeugen und dem Angeklagten. Dieser hatte nämlich alle Anklagepunkte bestritten: „Davon stimmt nichts.“ Drogen angerührt, geschweige denn verkauft, habe er nie. Und auch die Betrugsmasche mit den Handys sei ausgedacht. Es traten auch Zeugen in der Verhandlung auf, die den Angeklagten entlasteten. Unter anderem ein 25-jähriger Mann aus Unna, der ein Gespräch des anderen Zeugen mit einer Verabredung zur Falschaussage gegen den Angeklagten mitbekommen haben will. Stutzig machten Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die zugrunde gelegten Erlöse aus dem Drogenverkauf. Diese lägen doch deutlich unter einem Straßenwert.
Mehrere Zeugenaussagen wiesen Lücken auf oder standen im Widerspruch zu dem, was die Personen zuvor bei der Polizei angegeben hatten. Der Staatsanwalt konnte in seinem Plädoyer nur feststellen: „Wir wissen nicht, was passiert ist.“ Und da erhebliche Zweifel dem Angeklagten zugunsten kommen, war der Freispruch die logische Konsequenz.