Menden. Land sieht für Neubauten weniger Spiel-Raum vor. Stadt wollte als Ersatz Hauseingänge und Rasenflächen freigeben. Politik will alte Regelung.
Die Stadt Menden soll den heutigen Umfang ihrer Kinderspielflächen dauerhaft festschreiben, auch wenn das Land NRW diese Areale verkleinert sehen will. Ob es den Mendener Sonderweg geben kann, soll die Stadtverwaltung untersuchen. Den Prüfungsauftrag dafür beschloss der Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe in seiner jüngsten Sitzung.
Änderung der Landesbauordnung löst Empörung bei den Grünen aus
Auslöser der Debatte ist eine Änderung der Landesbauordnung. Darin regelt der Paragraf 8, dass bei Neubauten mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz errichtet werden muss. Bisher lag die Mindestgröße der nutzbaren Spielfläche für drei Wohnungen bei 45 Quadratmetern, für Häusern mit fünf Wohnungen kamen fünf Quadratmeter pro Wohnung hinzu.
Ketzscher: Verkleinerung der Spielflächen ist nicht hinnehmbar
Jetzt, so kritisieren die Grünen, stelle die Änderung der Landesbauordnung durch die CDU/FDP-Landesregierung die Kinder schlechter. Die Mindestgröße des Spielplatzes vermindert sich auf 25 Quadratmeter, also auf 5 mal 5 Meter. Das kritisiert Ingrid Ketzscher, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Grünen und Mitglied im städtischen Fachausschuss: „Gerade in der heutigen Situation, in der viele Menschen in den Städten beengt wohnen und Kinder nicht mehr viele Freiflächen, Plätze oder Wiesen zum Spielen vorfinden, ist eine Reduzierung der Spielflächen nicht hinnehmbar. Das sieht auch das Mendener Jugendamt so.“
Mendener Satzung gilt schon seit 20 Jahren
In der Stadt Menden ist die „Satzung über die Lage, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung von Kinderspielflächen für Kleinkinder (Kinderspielflächensatzung)“ in ihrer aktuellen Version seit dem Jahr 2000 in Kraft.
Die Satzung regelt die Notwendigkeit zur Schaffung von entsprechenden Spielmöglichkeiten für Kleinkinder im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Die Landesbauordnung NRW wurde 2018 novelliert. Das machte auch die Neufassung der städtischen Satzung notwendig.
Mit dem Ziel, diese drastische Spielflächen-Verkleinerung auszugleichen, hatte die Stadtverwaltung den Politikern empfohlen, die eigene Satzung zu ändern. Demnach sollen, soweit vorhanden, 50 Prozent der Hauseingangsbereiche sowie der Verkehrs- und Rasenflächen zum Spielen zur Verfügung gestellt werden. „Das Anliegen unseres Jugendamtes ist berechtigt, aber eine Spielfläche im Hauseingang wäre ein schlechter Ersatz für einen klar definierten Spielplatz“, erklärt Ingrid Ketzscher. Interessenkonflikte seien dann programmiert. „Man denke nur an alte Menschen, die Angst haben, zwischen tobenden Kindern zu stürzen.“
Jetzt wird im Rathaus juristisch geprüft, ob möglich ist, was die Grünen erreichen wollen: die Festschreibung der bisherigen Mindestgrößen für Spielflächen in der kommunale Satzung – ungeachtet der neuen Vorgaben des Landes. Je nach Ergebnis der Prüfung soll das Thema erneut beraten werden.