Menden. Kinder und Jugendliche sollen demnächst an einer Turnhallenwand im Viertel offiziell sprayen dürfen. Der Betriebsausschuss muss noch zustimmen.
Wenn es nach dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss geht, dann können Jugendliche im Viertel Papenbusch bald legal sprayen – und zwar an der Rückseite der Sporthalle der Gemeinschaftsgrundschule Platte Heide, Standort Robert-Leusmann-Straße. Sie ist bekannt als ehemalige Anne-Frank-Schule. Die Politiker haben das dem Betriebsausschuss, der am 25. März tagt, einstimmig empfohlen.
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Damit folgt der Fachausschuss einem Antrag des SPD-Ortsvereins aus dem vergangenen Jahr. Aus einem von den Jusos organisierten Graffiti-Workshop sei der Wunsch nach einer solchen Fläche entstanden. In der Szene sei es üblich, dass freigegebene Flächen besprüht, fotografiert und nach einiger Zeit wieder mit neuen Graffiti übersprüht werden, so die Sozialdemokraten. Ein solches Angebot im Quartier Papenbusch „ist absolut wünschenswert und wird diesen Bestandteil der Jugendkultur unterstützen und wertschätzen“, schreibt die SPD in ihrem Antrag.
Wand Ziel von Schmierereien
Die angedachte Wand befindet sich an der Rückseite der Sporthalle. Der Bereich ist für Anwohner nicht einsehbar, so dass die Verwaltung keine Störung erwartet. Mehr noch: Aktuell werde die Wand immer wieder beschmiert und mit unansehnlichen Schriftzeichen versehen. „Das Gesamtbild hinterlässt einen eher unansehnlichen Eindruck“, so die Verwaltung. Der Immobilienservice Menden (ISM), dem das Gebäude gehört, geht davon aus, dass eine Freigabe der Fläche auch eine Aufwertung bedeuten könnte. Man erwarte, dass die Wand „dauerhaft verschönert“ werde. Der Immobilienservice ist deshalb gerne bereit, die Fläche zur Verfügung zu stellen.
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Die erste Idee, das Besprühen unter Anleitung eines Graffiti-Künstlers erfolgen zu lassen, hält das Team Stadtteilarbeit nicht für sinnvoll. „Aus Sicht der pädagogischen Fachkräfte bedarf eine solche Fläche keiner pädagogischen Betreuung, sondern sollte als freier Erprobungsraum für Kinder und Jugendliche, ohne Kontrollfunktion durch Erwachsene oder Pädagogen, bereitgestellt werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Generell sei es trotzdem möglich, bei Bedarf und nach Wunsch der Nutzer dort beispielsweise einen Graffiti-Workshop anzubieten.
Kontrollen durch Fachpersonal
Außerdem werden bei reger „Nutzung und Notwendigkeit“, sprich bei Vermüllung oder unsachgemäßem Umgang, Fachkräfte der Jugendpflege mit den Kindern und Jugendlichen reden. Eine durchgängige Betreuung sei aber nicht zu gewährleisten. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Bereich in „sporadischen Abständen“ kontrollieren zu lassen. Auch der Schulhausmeister könne das zwischendurch übernehmen.
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