Menden. Unglaublich, aber wahr: Zum dritten Mal muss der Wahlausschuss in Menden die Wahlbezirke neu beschließen. In Parteien fasst man sich an den Kopf.
Es mutet an wie ein Treppenwitz: Zum sage und schreibe dritten Mal müssen sich der Wahlausschuss der Stadt Menden und die heimischen Parteien mit der korrekten Aufteilung der 22 Wahlbezirke zur Kommunalwahl am 13. September im Stadtgebiet befassen. Die Reaktionen in den Parteien reichen von Unverständnis bis Gelassenheit.
Erste Neueinteilung im Oktober
Rückblende. Im Oktober 2019 nahm der Ausschuss erstmals die Neueinteilung vor, die auch Voraussetzung zur Nominierung von Wahlkreiskandidaten und Stellvertretern aufseiten der Parteien ist. Danach stellte sich heraus, dass Bezirke zu groß oder zu klein geraten waren. Und zwar wegen eines Urteils des NRW-Verwaltungsgerichtshofs. Die Richter hatten nicht nur festgelegt, dass es weiterhin eine Stichwahl um den Landratsposten geben muss, sondern auch, dass die Zahl der Bürgerinnen und Bürger in einem Wahlbezirk um nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Bewohnerzahl aller Wahlbezirke abweichen darf. Zuvor lag die Toleranz bei bis zu 25 Prozent.
Bürgermeister-Stichwahl bleibt
Der NRW-Landtag hatte im April 2019 die Bürgermeister-Stichwahlen abschaffen wollen und zugleich einem Neuzuschnitt der Wahlkreise zugestimmt. SPD, Grüne und AfD stimmten gegen die Abschaffung der Stichwahl, die der NRW-Verfassungsgerichtshof dann bewahrte. Bleibt es in Menden bei drei oder mehr Kandidaten, gibt es die Stichwahl unter den ersten beiden.
Bei der Neueinteilung der Wahlkreise ging es im Ursprung darum, sie nicht mehr nach Einwohnerzahl zu berechnen, sondern nach Wahlberechtigten.
In Menden machte dieser Richterspruch Korrekturen notwendig, und zwar im Januar. Die CDU hatte da aber schon in einer langen Nominierungsveranstaltung ihre Kandidatinnen und Kandidaten für Stadtrat und Kreistag gewählt. Dieses gesamte Prozedere war zu wiederholen. Denn sonst, so die Stadtverwaltung, werde das Wahlergebnis im September womöglich als Ganzes angreifbar, weil es ja auf Grundlage falsch zugeschnittener Bezirksgrenzen zustande kam. Und Neuwahlen wegen eines Formfehlers, das wollte niemand.
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Doch dann folgte der nächste Schock: Gerade hatte die SPD ihre 22 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Grundlage der nunmehr erneut umformierten Wahlbezirke nominiert und die CDU ihren Wiederholungstermin angesetzt, da gab es Post aus dem Innenministerium des Landes: Reichte es vorher aus, die Zahl der Einwohner mit Stand vom 30. April 2019 als Basis zur Berechnung der Bezirke zu nehmen, so musste es jetzt der Stand vom 7. Februar 2020 sein.
Zeitliche Überschneidung
Da dieser Erlass erst am Tag der Wahlausschuss-Sitzung eintraf, blieb keine Zeit mehr zur Neuberechnung. Als das Team von Wahl-Organisatorin Sylvia Bastek dann nachgerechnet hatte, kam heraus: Zwischen April ‘19 und Februar ‘20 hatte die neue Seniorenresidenz an der Kolpingstraße ihre Zimmer noch einmal kräftig aufgefüllt. Die betagten neuen Einwohner des Innenstadt-Wahlbezirks 12 hoben dessen Abweichung kräftig an – von knapp 15 auf 16,1 Prozent.
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Also musste nochmal alles von vorn beginnen: Wahlkreis-Einteilung durch den Wahlausschuss, Nominierungen bei Parteien, die sie schon vorgenommen hatten. Schon damals reagierte der Mendener SPD-Chef Mirko Kruschinski sauer auf die Meldung: „Zwischen dem 22. Januar und dem 8. Februar wäre doch wohl genügend Zeit gewesen, uns vorzuwarnen. Stattdessen hat man uns mit der Nominierung ins offene Messer laufen lassen.“
Doch was jetzt folgte, hätte sich Kruschinski in seinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können: Auf der nunmehr erneut offiziell verabschiedeten Liste der Mendener Wahlbezirke standen zwei Straßen – doppelt. Niemand im Rathaus konnte sich diesen redaktionellen Fehler erklären.
SPD sauer, FDP gelassen
Doch die Konsequenzen waren umso klarer: Formfehler ist Formfehler, die Liste wiederum ungültig – und damit auch die Nominierung der FDP, die zwischenzeitlich stattgefunden hatte. CDU und SPD müssen wegen der Neuberechnungen eh nochmal ran. Für die Liberalen nimmt Fraktionschef Stefan Weige, sonst oft ein scharfer Kritiker der Verwaltung, diesen Lapsus eher gelassen hin: „Wo gearbeitet wird, da passieren auch mal Fehler. Wir sind alle nur Menschen.“ Die Frage sei zudem, ob für alle Wahlbezirke neu nominiert werden muss oder nur für den betroffenen Wahlbezirk 12.