Menden. Auch nach dem dritten brutalen Überfall ein und desselben Täters auf Mendener Tankstellen darf die Polizei noch kein Videomaterial verwenden.

Die Tankstellen-Überfälle in Menden gehen weiter, doch öffentlich fahnden darf die Polizei noch nicht. Der jüngste Raubzug vom Sonntagabend war bereits der zweite Messer-Überfall auf die Esso-Tankstelle an der Iserlohner Landstraße innerhalb von zwei Wochen – und der dritte insgesamt. Denn dazwischen lag noch der Raubüberfall auf die Total-Tankstelle an der Werler Straße. Die Polizei geht angesichts der Zeugenaussagen, die übereinstimmend einen mit 1,60 bis 1,65 Meter auffallend kleinen Messer-Mann beschreiben, von der Tatserie eines Einzelnen aus.

Datenschutz lässt sofortige Öffentlichkeitsfahndung nicht zu

Eine gezielte Personenfahndung gibt es dennoch vorläufig nicht, obwohl Videoaufnahmen von den Überfällen ausgewertet wurden. Doch muss die Polizei aus Datenschutzgründen erst alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben, bevor sie Bilder des mutmaßlichen Täters in einer Öffentlichkeitsfahndung zeigen darf, erklärte ein Sprecher der Kreispolizeibehörde in Iserlohn. Über ihre Abwehr- und Fahndungsmaßnahmen gebe die Polizei allerdings aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte.

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Es ist wieder Sonntagabend, diesmal 21.43 Uhr, als der auffallend kleine Täter den Esso-Verkaufsraum betritt. Doch anders als beim ersten Mal greift der maskierte Mann die Bedienung, einen 19-Jährigen, diesmal mit Tritten auch tätlich an – wie zuvor schon den Angestellten in den Räumen der Total-Tankstelle, die er am Donnerstag nach dem ersten Esso-Überfall heimgesucht hatte. Ansonsten ist das Muster auch diesmal dasselbe: Wieder wütet der kleine Mann erst zwischen den Verkaufsregalen, richtet sein Messer gegen den jungen Angestellten, bedroht und tritt ihn, um ihn hinter den Verkaufstresen zu drängen.

Der lange Weg zur Öffentlichkeitsfahndung

Ermittler der Polizei bringen eine Akte zur Staatsanwaltschaft, die prüft, ob die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeitsfahndung erfüllt sind.

Wird das bejaht, beantragt die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeitsfahndung beim Amtsgericht.

Entscheiden die Richter dafür, informiert das Gericht wiederum die Staatsanwaltschaft über seine Entscheidung.

Die Staatsanwaltschaft teilt die Freigabe wiederum der ermittelnden Polizeibehörde mit. Meist erfolgt dies schriftlich.

Dann berichten die Pressestellen der Polizei den Medien über die Fahndung.

Der junge Verkäufer muss dem Täter das Bargeld aus der Kasse in eine mitgebrachte grüne Tüte stecken, und wieder fällt der Lohn der Angst eher gering aus. An der Zigaretten-Auslage bediente sich der Täter dann noch selbst – auch das passiert nicht zum ersten Mal. Eine gute Handvoll Schachteln lässt er mitgehen, als er erneut zu Fuß flüchtet, diesmal in Richtung Menden.

Die Beschreibung: etwa 1,60 Meter groß, schwarze Haare, brauner Pullover mit Kapuze, dunkle Kappe auf dem Kopf, ein weißgrünes Tuch vor dem Mund, dazu die dunkelgrüne Tüte und das Messer.

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Bereits Anfangsunderner muss drei jahre hinter gitter2018 war die Tankstelle an der Iserlohner Landstraße innerhalb einer Raubserie zweimal zum Ziel einer junge Bande geworden. Drei der vier gefassten Serientäter von damals erhielten dafür hohe Jugendstrafen, der Haupttäter, ein 18-jähriger Balver, dreieinhalb Jahre Haft. Sollte der aktuelle Räuber erwachsen sein, muss er mit einer noch deutlich höheren Strafe rechnen.

Gravierende Folgen für die Opfer: Keine Rückkehr an den Arbeitsplatz

Denn die Folgen solcher Taten gerade für die unmittelbaren Opfer können sind nicht selten gravierend sein. So musste sich die Angestellte, die beim ersten Raubzug überfallen wurde, nach Informationen der WP in psychologische Behandlung begeben. Sie wolle, hieß es, nie wieder hinter den Verkaufstresen, ebenso wie das jüngste Opfer.

Hinweise auf den Täter nimmt die Polizei in Menden unter der Rufnummer 02373/9099-0 entgegen, auch der Notruf 110 steht dafür zur Verfügung.