Sundern/Menden. . Obwohl sie sich reuig zeigten, drei von vier Mitgliedern einer Jugendgang, die Tankstellen überfiel, müssen hinter Gitter.

Für mehrere Jahre in Jugendhaft müssen drei der vier Tankstellenräuber, die zwischen Dezember 2017 und Februar 2018 für Angst und Schrecken bei Pächtern, Angestellten und Kunden im Märkischen Kreis gesorgt hatten.

Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg (als Jugendkammer) unter dem Vorsitzenden Richter Markus Jäger ließ angesichts der Fälle von besonders schwerer räuberischer Erpressung nur bei einem Täter die Bewährung zu, die von den Verteidigern zuvor für alle gefordert worden waren. Doch angesichts der Tatsache, dass die Überfälle ohne finanzielle Not oder Suchtdruck begangen wurden und die jungen Leute dabei auch einen Teleskop-Schlagstock und eine Schreckschusspistole einsetzten, sah die Kammer keine Veranlassung, Milde walten zu lassen. Immerhin blieben die Urteile durchweg unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die bis zu viereinhalb Jahre Haft für das Quartett beantragt hatte.

Geständnisse und Reue

Auch ihre Geständnisse, Reuebekundungen und Entschuldigungen gegenüber ihren Opfern aus drei Tankstellen und einer Spielhalle in Menden, Hemer und Iserlohn konnten drei der vier Täter nicht mehr vor dem Gefängnis bewahren. Der letzte bis dahin nicht geständige Angeklagte aus Hemer, der zur Tatzeit noch 17 Jahre alt war, hatte seine Beteiligung am Ende des auf drei Tage angesetzten Prozesses ebenfalls noch eingeräumt. Erschwerend wertete die Kammer jedoch bei allen daran Beteiligten die „Verabredung zu einem Verbrechen“: dem zu dritt geplanten Überfall auf eine Spielhalle. Dort wollte man nach dem gleichen Muster arbeiten. Allerdings hakte es dann: Ein weitere Beteiligter, dessen Taten anderweitig verfolgt werden, hatte Bedenken und klingelte nicht an der Tür der Iserlohner Spielhalle. Den anderen sagte er, die Halle habe nicht geöffnet auf sein Klingeln.

Strafe zielt auf Besserung

Mit drei Jahren und sechs Monaten traf es einen 18-jährigen Balver am härtesten, drei Monate weniger erhielt der Hemeraner. Ein heute 20-jähriger Sunderner muss für drei Jahre hinter Gitter. Wobei das Jugendstrafrecht, wie der Pressesprecher des Landgerichts betonte, auf Besserung und nicht auf Bestrafung abzielt. Ein 19-Jähriger aus Hemer, der nur an einem der Überfälle beteiligt gewesen sein soll, darf sich zwei Jahre lang nichts mehr zuschulden kommen lassen. Sonst wird neu über sein Strafmaß entschieden.

Die Schuldsprüche unterscheiden sich aufgrund der wechselnden Tatbeteiligungen. Die jungen Angeklagten nahmen ihre Urteile nach Aussagen von Prozessbeobachtern gefasst auf. Überwiegend kamen sie schon aus U-Haftanstalten in Iserlohn, Wuppertal und Herford zum Prozess. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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