Menden. Die Prüfpflicht für Hauskanäle bis Ende 2020 entfällt, sagt die Stadtentwässerung Menden. Und: Jetzt bloß nicht mehr auf Kanalhaie hereinfallen!

Nur ungern erinnern sich Betriebsleiter Michael Mathmann und Hubertus Allhoff von der Stadtentwässerung Menden an die Zeiten, da die Landesregierung allen Hausbesitzern eine Dichtheitsprüfung fürs private Abwassersystem vorschreiben wollte. „Damals hagelte es Proteste“, und das Land zog zurück. Danach wurde die Prüfpflicht auf Privatgelände in Wasserschutzgebieten beschränkt, aber auch die entfällt jetzt.

Auch Häuslebauer in Wasserschutzgebieten können jetzt aufatmen

Wer vor 1965 in einem Schutzgebiet gebaut hatte, musste schon 2015 eine Dichtheitsprüfung für seinen Kanal vom Haus zum städtischen Sammler durchführen lassen. Alle jüngeren Gebäude wären nun Ende 2020 an der Reihe. Doch dazu kommt es nicht mehr, beruhigt die Stadtentwässerung, und die muss es wissen. „Die Frist entfällt“, davon zeigen sich die Abwasser-Experten Mathmann und Allhoff im WP-Gespräch felsenfest überzeugt.

Warnung: Keine Prüfung oder Sanierung an der Haustür abschließen

Aus gutem Grund: Das Land selbst hatte den Verzicht auf die Prüfpflicht noch im alten Jahr offiziell angekündigt. „Auch wenn diese neue Verordnung noch nicht rechtskräftig ist: Sie wird kommen, und die Prüfpflicht wird damit gehen“, sagt Michael Mathmann. Daher sollen sich die Bürger „nicht verrückt machen lassen“, falls jetzt wieder sogenannte Kanalhaie vor der Haustür stehen, etwa reisende Handwerker, die auf die offiziell ja noch geltende Frist pochen und eine Dichtheitsprüfung samt Sanierung anbieten – meist völlig überteuert. Genau das war 2014 mehrfach passiert. „Es gilt die Maxime, die Füße still zu halten“, sagt Mathmann. „Auch wenn die Prüfpflicht noch besteht, ist die Rechtskraft der neuen Verordnung abzuwarten – was noch einige Monate dauern kann.“

Experten: Dichtheitsprüfung ist grundsätzlich zu empfehlen

Der angekündigte Wegfall der Frist für die Prüfpflicht Ende 2020 macht eine Dichtheitsprüfung laut Hubertus Allhoff nicht grundsätzlich sinnlos: „Als Hausbesitzer weiß ich dann, wie es unter meiner Bodenplatte aussieht, und kann teuren Schäden vorbeugen.“ Rohre können Brüche oder Wurzeln aufweisen, verschobene Muffen oder einragende Dichtungen. Auch dann besteht meist kein akuter Handlungsbedarf.

Bei der Dichtheitsprüfung verweist das Land NRW mittlerweile auf die Städte. Die sollen jetzt einzeln entscheiden, ob es Dichtheitsprüfungen geben soll und welche Fristen einzuhalten sind. In Menden gibt es noch keine kommunale Regelung.

Der Stadtentwässerungsbetrieb Menden ist unter 903-1228 erreichbar. Der Notruf bei Störungen im öffentlichen Kanalnetz lautet 0170 / 99 266 59.

Unabhängig von der Prüf-Frage stehen Mathmann und Allhoff allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Entwässerung zur Verfügung. Und davon gibt es reichlich, wie sie berichten. „Das gilt zum Beispiel, wenn ein Haus vererbt wird und klare Verhältnisse auch zur Abwasseranlage geschaffen werden sollen. Oder wenn es wegen der vermehrten Starkregen-Ereignisse um die Rückstau-Sicherung geht.“ In diesen und anderen Fällen sei der Stadtentwässerungsbetrieb zur Beratung gesetzlich verpflichtet, „und wir beraten die Leute gerne“.

Experten-Beratung beim SEM gratis

Das gelte auch bei angeblichen oder tatsächlich festgestellten Schäden am Kanal, sagt Hubertus Allhoff. „Am besten, man kommt zu uns noch vor einer Kamera-Untersuchung. Wenn es die schon gegeben hat, schauen wir uns die Bilder mit den Bürgern gemeinsam an.“ So erfahren Mendener Hausbesitzer kostenlos und aus Expertensicht, ob sie tatsächlich etwas am Kanal machen lassen müssen – und was. Im Zweifel könne man so viel Geld sparen.

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Auch einen Bereitschaftsdienst für Notfälle hat der Stadtentwässerungsbetrieb. Dem geht es aber um Schäden im öffentlichen Kanalnetz. Für verstopfte Hausleitungen bleiben Installateure zuständig.