Menden. FDP „in Sorge“: Kann der Beigeordnete als CDU-Bürgermeisterkandidat im Rat noch neutral gegenüber anderen Fraktionen sein? Arlt sagt Ja.

Die FDP Menden will erreichen, dass der Erste Beigeordnete Sebastian Arlt sein Amt bis zur Bürgermeisterwahl ruhen lässt. Die Liberalen meinen, dass Arlt als offiziell nominierter CDU-Bürgermeisterkandidat nicht mehr die nötige und vorgeschriebene Neutralität gegenüber den anderen Fraktionen des Stadtrates aufbringen kann. In einem Brief an Bürgermeister Martin Wächter (CDU), dem es sogar zum Leidwesen der Unionsfraktion gelungen sei, „diese Neutralität sichtbar werden zu lassen“, sehen die Freien Demokraten dies bei Arlt so offenbar nicht gegeben. Der Beigeordnete sieht sich indes zu Unrecht angegriffen.

Der Kandidat Arlt, schreibt FDP-Fraktionschef Stefan Weige an Wächter, habe bei der Nominierung im Saal Oberkampf Mitte Dezember vor 100 Mendener Unionsmitgliedern erklärt, dass für ihn als Parteilosen nur die CDU-Kandidatur in Frage gekommen sei: „Alles andere wäre nicht authentisch. Ich bin christlich-demokratisch geprägt, und die Zusammenarbeit mit der Union war immer besonders vertrauensvoll.“ Der Fraktionsvorsitzende Bernd Haldorn sei zudem mit den Worten zitiert worden: „Loyalität ist wichtig in der Politik. Es geht nicht um uns, sondern um die CDU!“

Wissenschaftlicher Beitrag: Mögliche Konflikte gegenüber der Beamtenrolle

An dieser Stelle zitiert die FDP einen wissenschaftlichen Beitrag zum Thema „Der kommunale Beigeordnete – Analyse eines kommunalpolitisch relevanten Akteurs in Mittel- und Großstädten“. In dieser Doktorarbeit aus Konstanz heißt es: „Ein parteigebundener Beigeordneter nimmt die Rolle des Parteipolitikers ein. Hieraus können Konflikte entstehen, wenn der Beigeordnete stark durch diese Rolle geprägt wird: Konflikte gegenüber dem Bürgermeister, aber auch Konflikte gegenüber seiner Bürokraten-/Beamtenrolle, die parteipolitische Neutralität/Zurückhaltung fordert, sowie Konflikte gegenüber den Erwartungen an ein überparteiliches Agieren gegenüber dem Stadtrat und den Ausschüssen.“

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Genau diese Konflikte befürchtet die FDP laut ihrem Brief an den Bürgermeister. Wenn Sebastian Arlt vor der Union erkläre, dass seine Zusammenarbeit als Beigeordneter einzig mit der CDU „besonders vertrauensvoll“ gewesen sei, dann stelle sich die Frage: „Wie müssen die anderen Fraktionen die bisherigen Aussagen, die der Erste Beigeordnete gegenüber diesen als ,Fachmann’ getätigt hat, im Nachhinein bewerten?“ Zu fragen sei auch, wie vertrauensvoll dann bisher die tatsächliche Zusammenarbeit im Verwaltungsvorstand untereinander war, insbesondere mit dem Bürgermeister.

Beigeordneter vertritt den Bürgermeister als Verwaltungschef

Laut Paragraf 68 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Weitere Beigeordnete sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der zur allgemeinen Vertretung bestellte Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat.

Sebastian Arlt als Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Uwe Siemonsmeier als Beigeordneter wurden jeweils auf weitere acht Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

Doch wie Sebastian Arlt in Menden kandidiert auch Siemonsmeier als Bürgermeister. In seiner Heimatstadt Porta Westfalica wollen ihn CDU und FDP als Kandidaten nominieren.

Und: Wenn für den Bewerber um das Bürgermeisteramt nur die CDU-Kandidatur in Frage komme, „ist dann eine mögliche Unterstützung anderer politischer Gruppierungen von Grund auf unerwünscht? Wäre bei Unterstützung durch andere die Authentizität gefährdet?“ Umgekehrt nehme auch die CDU die Loyalität gegenüber Arlt jetzt ganz offensichtlich für sich allein in Anspruch. „Kann ein Erster Beigeordneter dann als Bürgermeisterkandidat in der Zeit bis zum endgültigen Wahlergebnis seine ihm angedachte und durch den Rat gewählte Rolle noch ausfüllen?“

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Die FDP stellt gleichwohl fest, dass es „rechtlich möglich“ sei, zugleich Beigeordneter und Bürgermeisterkandidat zu sein. „Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, ob Moral und Amtsverständnis des Kandidaten nicht dazu führen müssen, dass eine herausgehobene Tätigkeit als Wahlbeamter bis zum Abschluss des Wahlverfahrens ruhen müsste.“

Schließlich heißt es: „Parteien, die öffentliche Mittel für einen Wahlkampf verwenden, machen sich strafbar. Wie ist die Situation zu beurteilen, wenn ein Wahlbeamter in der Stellung des Ersten Beigeordneten seine Amtszeit für Wahlkampfmaßnahmen nutzt?“

Die FDP-Fraktion sieht laut Weige die aktuelle Situation „mit Sorge“ und will sie im kommenden Haupt- und Finanzausschuss erörtern.

Arlt: Bin stets politisch neutral gewesen

Auf Anfrage der WP erklärte Sebastian Arlt dazu: „Meine Zusammenarbeit mit allen Fraktionen war stets von politischer Neutralität und gegenseitigem Vertrauen geprägt. Daran wird sich weder jetzt noch zukünftig etwas ändern. Meine christlich demokratische Prägung steht dem in keiner Weise entgegen.“