Menden. Während die OGS-Betreuung nachmittags ganz normal stattfinden kann, ist der Unterricht vormittags in denselben Räumen baurechtlich nicht zulässig.
Die OGS-Räumlichkeiten an der Gemeinschaftsgrundschule Platte-Heide sollen ausgebaut werden. Denn Teile des Gebäudes sind nicht für den schulischen Betrieb zugelassen. Der Rat hat nun den Weg frei gemacht, um den Missstand – der im Alltag zu Problemen zwischen schulischem und OGS-Angebot führt – zu beheben.
2025 Rechtsanspruch auf OGS-Platz?
„Das Gebäude der Robert-Leusmann-Str. 2 ist im Sinne der Bauordnung nicht vollständig für den schulischen Unterrichtsbetrieb zugelassen“, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung. Das Dilemma: in den Räumen, die die OGS nutzt, kann vormittags kein Schulunterricht stattfinden. Das hat zur Folge, dass eine effiziente und für die OGS notwendige Nutzung der Räumlichkeiten – zumindest derzeit – nicht möglich ist. Vor dem Hintergrund, dass in NRW bis 2025 jeder einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz haben soll, ist ein Aus- bzw. Umbau der Gemeinschaftsgrundschule dringend notwendig.
Verzahnte Mehrfachnutzung ist unerlässlich
Die Bauordnung unterscheidet bei den baulichen Vorschriften zwischen OGS-Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit und der schulischen Unterrichtszeit.
Wie wichtig es ist, dass schulischer Unterricht und OGS miteinander verknüpft werden, macht die Verwaltung deutlich: „Eine zwischen Vor- und Nachmittag kooperative, verzahnte Mehrfachnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten, die für eine weitere schulische Entwicklung der Ganztagsangebote unerlässlich ist, wie z.B eine rhythmisierte Ganztagsklasse, ist zurzeit, auf Grund der bauordnungsrechtlichen Vorschriften, nicht möglich.“
Das konkrete Problem an der Gemeinschaftsgrundschule: im Keller und der ersten Etage des OGS-Traktes werden keine Alarmtöne ausgespielt. „Im Zug einer angekündigten Alarmprobe und einer weiteren unangekündigten Alarmprobe“ sei dies erstmals aufgefallen, teilt der kommissarische Schulleiter Ralf Beyer in einem Schreiben an die Stadt mit. Ausschlaggebend ist, dass für eine schulische Nutzung der Räume eine Elektroakustische Anlage (ELA) notwendig ist.
Paradoxe Situation
Doch die Situation ist noch paradoxer. „Zum einen ist eine zeitliche Trennung zwischen Unterricht und OGS nicht möglich“, schreibt Beyer. Denn in der 5. und 6. Stunde finde sowohl Unterricht als auch OGS-Betreuung statt. Zum anderen führe das dazu, dass Kinder, die das OGS-Angebot offiziell nutzen, sich in den Räumen aufhalten dürfen; die Kinder, die aber Unterricht haben, dürfen sich dort nicht aufhalten.
Das bedeutet im Alarmfall, dass der Schulleiter oder Sicherheitsbeauftragte „nur die ,Unterrichtskinder’ zählen“ müsse – die OGS-Kinder würden aus der Rechnung herausfallen. „Wie kann unter diesen Voraussetzungen den Kindern das Verhalten im Alarmfall erklärt werden, wenn sie vormittags den Alarmton als Signal verstehen müssen, um das Gebäude zu verlassen, sie nachmittags aber im Brandfall von Erwachsenen zum Verlassen aufgefordert werden müssen?“, will Ralf Beyer wissen.
Immer stärker nachgefragt
Zudem sei eine räumliche Trennung zwischen Unterrichts- und OGS-Räumen „nicht sinnig“, da sonst vorhandenes Raumpotential verschwendet werde. Der kommissarische Leiter fordert daher: „Eine uneingeschränkte Nutzung aller Räume von 7.30 bis 16 Uhr muss möglich sein.“
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Das sei nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Zahl der Schüler, die das OGS-Angebot nutzen, in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Darüber hinaus hat selbst die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr 2016 angeregt, dass sich eine „Nutzung der OGS-Räumlichkeiten anbietet und empfehlenswert ist“.
Und dieser Forderung wird – genau nach der Empfehlung der Verwaltung – auch Rechnung getragen werden. Demnach soll der ISM im nächsten Schritt überprüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um ein nachhaltiges Raumkonzept im Vor- und Nachmittagsbereich sicherzustellen.
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