Menden. „Du dreckige Hure. Ich drohe dir nicht, ich verspreche dir dich umzubringen“ – so soll eine Nachricht vom Mendener an seine Ex-Freundin aussehen.

Ein 21-jähriger Mendener soll seine Ex-Freundin über Whats-App beleidigt und bedroht haben. Nachrichten wie „du kleine Hure“ oder „du dreckige Hure. Ich drohe dir nicht, ich verspreche dir dich umzubringen“, soll der Mendener verschickt haben. Bereits seit seiner Kindheit soll der 21-Jährige unter psychischen Problemen und Gewaltausbrüchen leiden.

Die Tat ereignete sich im Mai dieses Jahres. Es folgten Nachrichten wie „Du bist keine fünf Euro wert“. Die Ex-Freundin erstattete Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung. Heutzutage sind beide, laut Aussage des Angeklagten, getrennt und haben keinen Kontakt mehr.

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Der Angeklagte sagt, dass seine Ex-Freundin ihn betrogen habe und ihm daraufhin der Kragen geplatzt sei. Jedoch seien die Nachrichten aus dem Affekt heraus verschickt worden und waren nie so gemeint, sagt der Mendener. Er versuche seit längerer Zeit, in emotionsgeladenen Momenten nicht mehr handgreiflich zu werden. „Die Nachrichten haben meinen Aggressionspegel gelindert, ich war einfach verletzt, ich halte nichts von Betrug“, schildert der 21-Jährige. Die Richterin weist ihn darauf hin, dass die Art der Konfliktlösung auch nicht angebracht sei.

Angeklagter zeigt Einsicht

Im Laufe der Verhandlung erzählt der Angeklagte von seiner Vergangenheit. Die psychischen Probleme seien auf die schwierige Kindheit zurückzuführen. Er sagt, dass er schon als kleines Kind im Heim war.

Der 21-Jährige zeigt laut der Richterin Einsicht und äußert, dass er seine Probleme in den Griff bekommen möchte. Nach langer Vernehmung des Angeklagten lautet das Urteil: Einstellung des Strafverfahrens gegen Ableistung von 40 Sozialstunden. Die Verteidigung, der Staatsanwalt und die Richterin sind sich bezüglich der Entscheidung einig.

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