Menden. Der Prozessauftakt nach dem Machetenmord in Menden verzögert sich wegen Terminproblemen. Im schlimmsten Fall müsste der Täter freigelassen werden.
Der Prozessauftakt nach dem Mendener Machetenmord verzögert sich um sieben Wochen. Das zuständige Landgericht Arnsberg hat nun beim Oberlandesgericht in Hamm einen Antrag gestellt, dass der geständige Täter weiter (vergleichbar zur Untersuchungshaft) in einer psychiatrischen Einrichtung bleiben darf. Im schlimmsten Fall müsste er sogar freigelassen werden.
Auftakt für den Prozess hätte bis spätestens zum 9. Oktober sein müssen. „Es konnte aber kein Termin gefunden werden“, sagt der Arnsberger Gerichtssprecher Dr. Johannes Kamp. Deshalb werde als erster Verhandlungstag nun der 25. November angepeilt. Der angeklagte 28-jährige Mendener hatte am 8. April seine Mutter an der Theodor-Hürth-Straße mit einer Machete von hinten mit mehreren Stichen getötet, seitdem sitzt er hinter Gittern, zunächst in U-Haft, dann wegen einer psychischen Erkrankung ersatzweise in einer psychiatrischen Einrichtung.
Verhandlungsauftakt nach Fristablauf
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Es ist ein Recht des Angeklagten, dass es innerhalb von sechs Monaten zum Verhandlungsauftakt kommen muss, weil grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt. Ausnahmen von der Regel können unter anderem gemacht werden, wenn sich die Ermittlungen weiter hinziehen oder weitere Untersuchungen angestellt werden müssen. Gerade bei großen Prozessen ist das eher die Regel. Im Machetenmord war der Angeklagte aber geständig, rief sogar selbst die Polizei. Die Ermittlungen waren schnell abgeschlossen.
„Wir haben unserer Meinung nach entsprechend dargelegt, dass wir ausreichende Anstrengungen unternommen haben, die Verhandlung innerhalb der Frist beginnen zu lassen“, sagt Kamp. Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes steht noch aus, muss aber vor dem 9. Oktober fallen. Eine Ablehnung gilt auch unter Juristen als unwahrscheinlich und ungewöhnlich. Sieht das Oberlandesgericht aber die Schuld für die Verzögerung beim Arnsberger Gericht könnte es im schlimmsten Fall sogar so sein, dass der Angeklagte zumindest unter dem Blickwinkel der Untersuchungshaft aus der Einrichtung entlassen werden muss. Es gäbe aber noch andere Möglichkeiten, dennoch eine Unterbringung zu erreichen. Obduktion bestätigt: Mutter starb an Stichen mit Machete.
Mutmaßlicher Täter in Behandlung
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Eine vorübergehende Freilassung hält selbst der Verteidiger des Mendeners, Andreas Trode, für eher unwahrscheinlich. Sein Mandant sei nach §126a Strafprozessordnung in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Ob die sechsmonatige Frist in solchen Fällen greift, sei unter Juristen umstritten. Denn im Paragrafen heißt es, dass eine Unterbringung angeordnet werden kann, wenn „die öffentliche Sicherheit es erfordert“. Jemanden unter diesen Umständen zu entlassen, wäre laut Trode eine „unberechenbare Angelegenheit“. Er gehe nicht davon aus, dass sein Mandant vorzeitig freikomme.
Eingelassen habe sich der 28-jährige Mendener bislang nicht weiter. Wie sich der Prozess entwickeln könnte, könne der Iserlohner Strafverteidiger noch nicht sagen. Sein Mandant sei als erheblich vermindert schuldfähig eingestuft worden. „Man muss sehen, wie weit er sich entwickelt hat, er ist ja auch in Behandlung“, erklärt Trode.
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