Menden. Bürger protestieren gegen die Steinbruch-Erweiterung. Bevor Lhoist die Genehmigung beantragen kann, muss der Regionalplan neu aufgestellt werden.

Der Kalkstein-Hersteller Lhoist (Rheinkalk) will seinen Steinbruch so schnell wie möglich erweitern – allen Bürgerprotesten zum Trotz. Doch bis es möglicherweise mal so weit ist, werden noch etliche Jahre ins Land gehen. Denn: Zunächst muss durch die Arnsberger Bezirksregierung der neue Regionalplan aufgestellt werden. Und dieses Verfahren ist äußerst langwierig.

Austausch zwischen Lhoist und Behörde

„Es hat einen Austausch gegeben zwischen Lhoist und der Regionalplanungsbehörde“, sagt Ursula Kissel, Pressesprecherin der Bezirksregierung Arnsberg, auf Nachfrage der Westfalenpost. Die Bezirksregierung werde die vom Unternehmen geplante Erweiterung „im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens prüfen“.

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Könnte Lhoist denn möglicherweise den alten, bestehenden Regionalplan einfach ändern lassen, um den Steinbruch früher erweitern zu können? „Nein“, sagt Ursula Kissel, „den alten Regionalplan zu ändern, das wäre ebenfalls ein mehrjähriges Verfahren.“

Erweiterung für die Zukunftssicherung

Für Lhoist indes ist eine schnelle Erweiterung des Abbaugebietes für die Zukunftssicherung wichtig, betont Christian Zöller, Leiter Politik- und Bürgerdialog bei Lhoist. Wichtig sei es dem Unternehmen, in einem frühen Stadium die Kommunikation zu suchen. „Die Erweiterungsfläche soll in die laufende Neuaufstellung des Regionalplans der Bezirksregierung Arnsberg aufgenommen werden“, erläutert Christian Zöller. „Erst dann folgt das förmliche Genehmigungsverfahren.“

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Im Regionalplan – ehemals Gebietsentwicklungsplan – werden die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet festgelegt, so die Bezirksregierung.

Derzeit wird der räumliche Teilplan des Regionalplans Arnsberg für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein neu aufgestellt. Dies sei „aufgrund verschiedener neuer rechtlicher Grundlagen und inhaltlicher Anforderungen notwendig“, so die Bezirksregierung. „Mit der Neuaufstellung soll auch den gesamtgesellschaftlichen Themen wie Klimaschutz und demografischer Wandel Rechnung getragen werden.“