Menden. Die Mendener Verwaltung legt die ersten Zahlen zu einem Abriss des Bürgersaals vor. Die Zeit für eine Lösung in der Innenstadt drängt allerdings.

Nach der Entscheidung, den Bürgersaal abzureißen und Kosten zu benennen, liefert die Verwaltung nun im Bauausschuss eine erste Vorlage, in der auch drei Planungsvarianten für das Areal samt Parkplatz am Neumarkt gelistet werden. Aber: Die Zeit ist knapp, falls die Stadt noch rechtzeitig Fördergelder abgreifen möchte.

Die Kosten

Unterschriften für das Bürgerbegehren

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren zum Erhalt des Bürgersaals „läuft prima“, wie Initiatorin Dorothea Martin auf WP-Anfrage erklärt.

Eine erste Sammlung soll am heutigen Mittwoch um 13 Uhr Bürgermeister Martin Wächter übergeben werden.

Das Bürgerbegehren, dass das gesamte Planungsverfahren verzögern könnte, könnte zudem dafür sorgen, dass die Frist für die Beantragung der Fördermittel nicht eingehalten wird.

Unterschriften zum Erhalt des Bürgersaals werden noch bis 31. Oktober gesammelt.

Zunächst steht der Abriss des Gebäudekomplexes – allerdings erst, wenn der Seniorentreff ein neues Zuhause gefunden hat. Demnach kostet der reine Abriss des Bürgersaals rund 378.000 Euro; die Beauftragung der Planungsleistungen für die Neugestaltung bis zur dritten Leistungsphase schlägt mit 120.000 Euro zu Buche. Der Rückbau des Glockenteichbaches kostet demnach 20.000 Euro.

Ein weitaus komplexerer Bereich ist die im Bürgersaal verbaute Technik und deren Verlagerung. Schätzungen dazu will die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 19. November liefern – ebenso wie zur Verlagerung der vorhanden Nutzungen im Bürgersaal. Die Neugestaltung des Areals kann „erst auf der Grundlage der noch zu erarbeitenden Planungsvariante realistisch geschätzt werden“, heißt es in der Vorlage. Eine Orientierung böte allerdings ein abgelehnter Förderantrag aus dem Dezember 2018. Damals wurden die Kosten für die Umgestaltung auf rund 2,2 Millionen Euro geschätzt. Bilanziell macht sich der Abriss beim Anlagevermögen zudem mit einem Minus von 1,77 Millionen Euro bemerkbar.

Die Vorstellungen

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Durch den Abriss des Bürgersaalgebäudes entsteht laut Verwaltung zwischen Bahnhofstraße, Rathaus und kleinem Rathaus „ein zusammenhängend nutzbarer Bereich, der als öffentlicher Platz mit Spielplatz und Veranstaltungsstätte entwickelt werden soll“. Kernbestandteil soll dabei ein neuer Pavillon sein. In einem ersten Entwurf zur Ausschreibung der Planungsleistungen heißt es dazu: „(...)Ein Pavillonneubau, der als Kantine sowohl durch die Rathausmitarbeiterinnen und -mitarbeiter als auch durch die Öffentlichkeit genutzt werden kann.“ Gleichzeitig soll der Pavillon bestenfalls so errichtet werden, dass eine „Einbeziehung des Gastraumes und des Thekenbereichs bei Veranstaltungen auf den Plätzen möglich ist“.

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Aber auch Grünanlagen wie Bäume, Pflanzkübel und Co. finden sich in den ersten drei Entwurfsvarianten wider. Eine Begrünung auf dem Dach der Tiefgarage sei zudem statisch nicht bedenklich.

Variante A

Eine neue Überdachung soll anstelle des „renovierungsbedürftigen“ Zeltdaches treten. Sie soll zudem mehr Lichteinfall in die angrenzenden Büroräume ermöglichen. Anstelle des Bürgersaals tritt ein „attraktiver innerstädtischer“ Spielplatz. Dieser soll das Spielplatzdefizit im Innenstadtbereich ausgleichen.

„Um diese Qualität zu erreichen, sollten größere und festinstallierte Spielgeräte nicht ausgeschlossen werden“, heißt es. Hinzu kommen mehrere Baumneupflanzungen und eine Neugestaltung des Rathauseingangs. Denn durch den Abriss des Bürgersaals entstehen laut Verwaltung Möglichkeiten, den derzeit „eher versteckt liegenden Eingang“ zu akzentuieren. Einen separaten Pavillon weist diese Variante nicht auf.

Die erste Variante, die die Verwaltung nun vorgelegt hat.
Die erste Variante, die die Verwaltung nun vorgelegt hat. © Eigene Bearbeitung der Stadt Menden auf der Datengrundlage Land NRW (2018), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Variante B

Die zweite Variante ist derweil eine Erweiterung der ersten. Allerdings fällt der Spielbereich kleiner aus. Zudem plant man angrenzend zur Bahnhofstraße mit einem Pavillon, der als Kantine und Veranstaltungsort genutzt werden soll.

„Die Veranstaltungsflächen inkl. Überdachung und Spielplatz befinden sich von der Bahnhofstraße abgewandt und werden durch den Pavillon und die Gebäudeteile des Rathauses gefasst“, heißt es in der Vorlage.

Die zweite Version mit einer überarbeiteten, neuen Überdachung sowie Pavillon.
Die zweite Version mit einer überarbeiteten, neuen Überdachung sowie Pavillon. © Eigene Bearbeitung der Stadt Menden auf der Datengrundlage Land NRW (2018), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Variante C

In der dritten Variante „möchte die Verwaltung auf eine Idee aus dem Wettbewerbsverfahren hinweisen, bei welcher die Überdachung im Bereich des PKW-Parkplatzes verortet wurde“. Die Überdachung ist hierbei zentral auf dem Parkplatz Neumarkt vorgesehen. Der Spielplatz würde sich wieder vergrößern und komplett unter das heutige Zeltdach wandern.

Die freie Fläche des Bürgersaals soll indes stärker begrünt und mit Wasserspielen versehen werden. Zudem trägt diese ergänzende Variante fehlender Bewässerung der Pflanzen unter der Überdachung Rechnung, was „nicht zielführend“ sei. „Da diese Variante bislang nicht durch den Ratsbeschluss vom 2. Juli 2019 abgedeckt ist, wurde sie bislang im Auslobungstext nicht aufgenommen“, teilt die Verwaltung mit. Dies könne aber kurzfristig mit aufgenommen werden.

In der dritten Variante könnte es eine Überdachung auf dem Neumarkt-Parkplatz geben.
In der dritten Variante könnte es eine Überdachung auf dem Neumarkt-Parkplatz geben. © Eigene Bearbeitung der Stadt Menden auf der Datengrundlage Land NRW (2018), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Die Ausschreibung

Damit die Vorstellungen allerdings realisiert werden können, drängt die Zeit. Denn die Realisierung „wird entscheidend davon abhängen, ob die Stadt Menden Fördergelder erhält“. Da eine hohe Abstimmung zwischen Freiraum- und Hochbauplanung erforderlich ist, sollen die Planungen von einem Anbieter übernommen werden. Der vollumfängliche Förderantrag bei der Bezirksregierung muss bis zum 30. September 2020 vorliegen. Das könne laut Einschätzung nur gelingen, wenn die Erarbeitung der Förderunterlagen und die Planungen zur Neugestaltung des Areals parallel laufen.

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Damit das passiert, überlegt die Verwaltung, eine „Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb“ durchzuführen. Die Stadt spart sich – weil die Planungskosten bis zur dritten Leistungsphase unterhalb des EU-Schwellenwerts von 221.000 Euro liegen – einen Schritt in der Vergabe. Die Planungsleistungen können bei einem geeigneten Bewerber direkt vergeben werden.

Welche Variante das Planungsbüro weiterverfolgen soll, soll Teil der weiteren politischen Beratung sein.

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