Menden. . Richterin schickt Mendener Verdächtigen in U-Haft. Der 19-Jährige hatte zwei Messer dabei. Zehn Zentimeter langer Schnitt am Hals des Opfers.
In Untersuchungshaft hat die Haftrichterin am Dienstag den Mendener (19) geschickt, der in der Nacht auf Pfingstmontag einen 17-Jährigen mit einem Messer verletzt haben soll.
Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts Thomas Schmelzer in Hagen hatte das Opfer noch großes Glück im Unglück: Der Angreifer brachte ihm bei der Auseinandersetzung gegen 2.40 Uhr auf der Unteren Promenade einen zehn Zentimeter langen Schnitt am Hals bei. Dennoch konnte der Junge noch in derselben Nacht das St.-Vincenz-Krankenhaus nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Er gilt nur als leicht verletzt.
Tatverdächtiger führte noch ein zweites Messer mit sich
Doch aufgrund der lebensbedrohlichen Art des Angriffs, bei dem der angetrunkene 19-Jährige auch noch „Ich stech’ euch ab!“ geschrien haben soll, beantragte der Staatsanwalt den U-Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung – ungeachtet des glimpflichen Ausgangs.
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Zur Strenge dürfte neben dem geäußerten Vorsatz und der Brutalität der Attacke auch beigetragen haben, dass der mutmaßliche Täter sogar noch ein zweites Messer mit sich führte.
Völlig sinnlose Tat: Es gab gar keinen Streit
Endgültig sinnlos wird diese Tat obendrein dadurch, dass es vorher entgegen ersten Angaben überhaupt keinen Streit gab. Wie Schmelzer berichtet, haben mehrere Zeugen übereinstimmend ausgesagt, dass der spätere Messerstecher in Begleitung eines Bekannten war, als man einer Gruppe Jugendlicher begegnete.
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Der Begleiter des mutmaßlichen Täters habe sich gefreut, in der anderen Gruppe einen Freund wiederzuerkennen und habe diesen begrüßt. Das interpretierte der alkoholisierte 19-Jährige aber offensichtlich völlig falsch: Er soll in dem Glauben, seinen Kumpel verteidigen zu müssen, zugestochen haben.
Offenbar keine Schuldunfähigkeit durch Alkohol
Nach Einschätzung Schmelzers ist der Tatverdächtige, ein „Mendener Eigengewächs“, auch in der Vergangenheit schon auffällig geworden. Zur Tatzeit sei der junge Mann zwar betrunken gewesen, aber nicht so stark, dass eine Schuldunfähigkeit gegeben sein könne.
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Was der mutmaßliche Messerstecher vor der Haftrichterin zu dem Delikt von sich gegeben hat, war am Dienstag noch nicht zu erfahren.
Mordkommission in Hagen ermittelt weiter
Unmittelbar nach der Tat war er von der Polizei festgenommen und ins Polizeigewahrsam Iserlohn gebracht worden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg und der eingesetzten Mordkommission in Hagen laufen weiter.
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