Menden. . Die Stadt Menden hat Daten von tausenden Abiturienten seit 1912 veröffentlicht. Datenschützer Karsten Zimmer hält das für einen klaren Verstoß.
Die Stadt Menden hat die Namen und Abiturfächer von mehr als 12.000 Abiturienten des aufgelösten Walram-Gymnasiums und des Heilig-Geist-Gymnasiums auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Datenschutzexperte Karsten Zimmer hält das für einen massiven Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die Stadtverwaltung sieht die Datenschutzvorschriften aber erfüllt.
Auf der Liste finden sich nahezu sämtliche Mendener Abiturienten seit 1912. Darunter sind die Namen zahlreicher Politiker, Banker, Unternehmer-Familien und Privatleute. Aus den Übersichten lassen sich die Abiturjahrgänge, Fächer, Schulen und einige Zusatzinformationen ablesen. So wird namentlich ein Schüler genannt, der 1983 am Walram-Gymnasium Widerspruch gegen seine Abi-Klausur im Fach Englisch eingelegt hat. Ein anderer wehrt sich gegen die Bewertung seiner mündlichen Prüfung im Fach Kunst.
Eigentlich ein Inhaltsverzeichnis fürs Archiv
Bei der 646-seitigen Liste handelt es sich genaugenommen nur um ein Inhaltsverzeichnis, das auf detailierte Datensätze mit Noten und archivierten Klausuren verweist. Das Stadtarchiv hatte dieses sogenannte „Findbuch“ nach der Fusion der beiden städtischen Gymnasien erstellt, um die Recherche im Archiv zu erleichtern.
„Solche Namenslisten sind nicht in besonderer Form geschützt“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich. Aus Sicht der Stadtverwaltung sei die Veröffentlichung absolut in Ordnung. „Wir veröffentlichen hier keine geschützten Daten wie Noten.“ Ehrlich verweist auf das grundsätzlich akribische Arbeiten das Stadtarchivs. Es gebe auch keine Möglichkeit, an weitere personenbezogene Daten zu kommen. „Auf Klausuren hat nur derjenige Zugriff, der sie geschrieben hat.“
Name ist schon „personenbezogen“
Für den Mendener Datenschutzexperten und IT-Forensiker Karsten Zimmer sieht der Fall ganz anders aus: „Das ist hochgradig gefährlich. Genau solche Dinge will die Datenschutzgrundverordnung ja eingrenzen.“ Schon die Veröffentlichung der Namen sei ein Verstoß. „Der Name alleine ist schon personenbezogen.“ Zimmer sieht schon jetzt die Voraussetzungen für ein hohes Bußgeld von mehreren zehntausend Euro erfüllt: „Die Stadt müsste jeden Einzelnen persönlich auf die Absicht der Veröffentlichung hinweisen. Da hilft auch ein allgemeiner Hinweis auf der Website nichts, wenn es ihn denn gibt. Ich muss wirklich jeden Einzelnen fragen.“
Auf der Liste steht zum Beispiel FDP-Chef Stefan Weige. Man erfährt: Er hatte 1983 Religion als drittes Abifach am Heilig-Geist-Gymnasium. Beim Blick auf die Listen werden Erinnerungen wach. „Ich war damals der einzige Schüler mit Religion im Märkischen Kreis. Für mich musste extra eine Klausur gemacht werden.“ Er selbst habe kein Problem mit der Veröffentlichung. „Ich bin eben Mendener.“ Dennoch staune er über die Veröffentlichung: „Nach meinem Dafürhalten ist das datenschutzrechtlich nicht in Ordnung.“
Zimmer: Das ist ein allgemeines Problem
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Für Karsten Zimmer ist dieser Verstoß kein Einzelfall, sowohl in Menden als auch in anderen Städten. Es werde vielfach viel zu lässig mit dem Datenschutz umgegangen: „Es ist ein allgemeines Problem, das in die Köpfe reinzubekommen.“
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