Menden. . Die Grünen kritisieren den Umgang im Rahmen von Baumaßnahmen sowie den Wertverfall durch kaputte Bäume. Es könnte bald eine Lösung geben.

Künftig soll bei Bauarbeiten im Stadtgebiet ein stärkeres Augenmerk auf den Schutz von Bäumen gerichtet werden. Das ergibt sich aus einem Antrag der Grünen sowie einem entsprechenden „Prüfungsbericht Baumschutz“ des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt. So soll es eine „verbindliche Arbeitsanweisung für alle Verwaltungseinheiten“ geben.

Der Arbeitskreis

Zurückzuführen ist die bisher mangelnde Auseinandersetzung mit dem Thema laut Rechnungsprüfungsamt unter anderem auf den Arbeitskreis „Baumschutz“. Dieser bestehe seit einem Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen im Jahr 2017, habe aber seitdem lediglich zweimal getagt. „Die Frage der Rechnungsprüfung, warum nicht das Thema ,Baumschutz bei Baumaßnahmen’ in diesem Arbeitskreis thematisiert worden ist, konnte durch die Verwaltung nicht beantwortet werden“, heißt es in dem entsprechenden Bericht. Darüber hinaus sollte nach der letzten Sitzung des Arbeitskreises im Februar 2018 eine „Richtlinie zum Umgang mit städtischen Bäumen“ angefertigt werden; diese liege aber bis heute nicht vor.

Der Lösungsvorschlag

Stattdessen schlagen die Rechnungsprüfer nun vor, den Empfehlungen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) zum Baumschutz zu folgen. Das beinhaltet vor allem Poster, die den Baumschutz

Menden hat keine Baumschutzsatzung

Eine „klassische Baumschutzsatzung“ gibt es in Menden nicht. Sie regelt in der Regel den „Entnahmeschutz“ und damit den Schutz vor dem Fällen bestimmter Bäume.

Bei Arbeiten greift ein „Erhaltensschutz“ – also der Schutz von Bäumen und Anpflanzungen bei und vor Baumaßnahmen. Es gelten andere Inhalte und rechtliche Gegebenheiten.

kennzeichnen. Darauf sind Abbildungen zu sehen, die den Schutz des Wurzelwerks und Stamms mittels Zäunen sowie einen Mindestabstand von 1,50 Metern rund um den Baum kennzeichnen. Hinzu kommen Hinweise für das Abstellen von Arbeitsgeräten und Baumaterialien. Die Grafiken sind größtenteils selbsterklärend. „Dies ist deshalb so wichtig, weil in den Firmen in zunehmendem Maße ausländische Arbeitnehmer tätig sind, die der deutschen Sprache wenig oder nicht mächtig sind“, erklärt Jens Dietrich von der GALK. Ergänzend könne die Mendener Stadtverwaltung Kontaktinformationen und Telefonnummern auf das Plakat drucken, falls dennoch Fragen aufkommen sollten. Die Empfehlung seitens der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz besteht darin, das Infomaterial „zum Bestandteil von Baugenehmigungen bzw. von kommunalen Bauaufträgen zu machen“, so Dietrich weiter.

Der Hintergrund

Die Grünen hatten im September vergangenen Jahres auf die Situation im Stadtgebiet aufmerksam gemacht. An der Vincenzkirche seien Bäume für den Glockenteichbach im Wurzelbereich angeschachtet; an der Balver Straße bis an die Bäume heran geteert worden. „Die Schäden sind auch meist nicht sofort sichtbar, sondern erst im Nachgang“, erklärte Dirk Huhn

Das Rechnungsprüfungsamt schlägt vor, den Empfehlungen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) zum Baumschutz zu folgen. Das beinhaltet ein entsprechendes Hinweisposter.
Das Rechnungsprüfungsamt schlägt vor, den Empfehlungen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) zum Baumschutz zu folgen. Das beinhaltet ein entsprechendes Hinweisposter. © Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)

dazu. Neue Laternen hätten zudem das Wurzelwerk der Bäume in der Schützenstraße stark beschädigt. Der Wunsch der Grünen damals: Leistungsbeschreibungen für Arbeiten zu vereinfachen und den Schutz der Pflanzen festzusetzen. Zusätzlich sollte der ISM oder MBB die jeweiligen Bauarbeiten begleiten. Darüber hinaus seien Pflanzungen im Stadtgebiet eine Wertanlage. Der Wert von Bäumen werde entsprechend ihrer Funktion berechnet und könne bei Schadensersatzforderungen bei weit über 6000 Euro liegen, kritisierten die Grünen.

Die Anweisung

Die Begleitung sei aber aus Sicht der Rechnungsprüfer nicht nötig. „Sofern eine verbindliche Arbeitsanweisung für alle Verwaltungseinheiten vorliegt, kann nach Auffassung der Rechnungsprüfung auch auf die Einrichtung einer ,qualifizierten Stelle’ verzichtet werden, weil durch eine Richtlinie klare Handlungsanweisungen gegeben sind“, heißt es. Allen Beteiligten sei der Baumschutz im Rahmen von Bauarbeiten bewusst, so die Rechnungsprüfer.

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