Menden. . Was sind die geheimen Inhalte eines Vertrags zwischen Stadt Menden und Investor für das Nordwall-Center? Die Stadt schweigt. Ist das rechtens?

Die Stadt schweigt beständig zu geheimen Inhalten von Verträgen zum Nordwall-Center. Die im Laufe des Jahres 2013 geschlossenen Vereinbarungen regeln unter anderem den Verkauf des Parkhauses an den Investor ITG. Auch die – nun schleppende – Rückabwicklung des Verkaufs ist schriftlich geregelt. Die Stadtverwaltung schweigt permanent zu den Bedingungen. Mit Transparenz tut sich die Stadtverwaltung schwer.

Öffentliches Interesse nachrangig

Er sei zur Verschwiegenheit verpflichtet, sagt der Erste Beigeordnete Sebastian Arlt. „Wir können nicht öffentlich Auskunft geben.“ Es gelte, die Interessen des Investors zu wahren. Die Interessen der Öffentlichkeit seien in diesem Fall untergeordnet, argumentiert Jurist Arlt. Die Stadtverwaltung verwehrte der Redaktion in den vergangenen Jahren auch auf mehrfache Nachfrage Auskünfte zu den Vertragsinhalten. Die Redaktion stellte darauf hin am 16. April einen Antrag auf Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz. Die Anfrage blieb bis heute – von einer Eingangsbestätigung abgesehen – unbeantwortet. Auf informeller Ebene erfuhr die Redaktion, dass man die Beantwortung ablehne, weil die WP-Redaktion nicht als natürliche Person gesehen werde. Ein offizieller Bescheid steht bis heute aus.

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„Die Stadtverwaltung ist zur Auskunft über solche Vertragsinhalte verpflichtet. Das ist ganz klar“, sagt ein ehemaliger hochrangiger Verwaltungsmitarbeiter. Auch aus dem NRW-Innenministerium ist zu hören, dass solche Verträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen, „vor allem wenn ein öffentliches Interesse besteht“. Es sei üblich, dass Stadtverwaltungen nur sehr schleppend Transparenz herstellen. Die Gründe seien meist individuell.

Gesetz gewährt Auskunftsrechte

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Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt der Öffentlichkeit weitgehende Auskunftsrechte über Vertragsinhalte. Der Antrag auf Informationszugang sei nur abzulehnen, wenn durch die Auskunft „ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen würde“, heißt es im Gesetzestext. Selbst das gelte nicht, „wenn die Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung des Informationszugangs hat und der eintretende Schaden nur geringfügig wäre“. Sogar Sebastian Arlt bestätigt, dass es beim Nordwall-Center ein massives öffentliches Interesse gibt.

Sitzungsinhalte häufig nicht-öffentlich

Das Schweigen hat System. So verwehrte die Stadtverwaltung in der Vergangenheit bereits Auskünfte zu den Kosten der städtischen Dienstwagen und zu den Jahreseinkünften der Leiter städtischer Eigenbetriebe. Auch in der politischen Debatte landen Themen sehr schnell im nichtöffentlichen Teil. Das sei rechtlich häufig nicht in Ordnung, bestätigen zwei Mendener Politiker unabhängig voneinander der Redaktion. Manchmal diene es aber der Sache, weil es ein offeneres Reden in der Sache ermögliche.

Arlt verweist auf die Geschäftsordnung der Rates, die Vertragsangelegenheiten automatisch in den nicht-öffentlichen Teil verschiebt. Anders als früher veröffentlicht die Stadtverwaltung mittlerweile noch nicht einmal mehr, was unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschieden wird.