Menden. . Nach WP-Informationen hat Bürgermeister Wächter eine Dringlichkeitsentscheidung gefällt. Der Kaufpreis muss jetzt zurückgezahlt werden.
Die Stadt Menden hat nach WP-Informationen ihren Rücktritt vom städtebaulichen Erschließungsvertrag mit dem Nordwallcenter-Investor ITG aus dem Jahr 2013 erklärt. Damit fällt das an die ITG verkaufte Gelände des Parkhauses Nordwall wieder an die Stadt zurück. Der Rücktritt vom Vertrag sei im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung durch Bürgermeister Martin Wächter geschehen, hieß es weiter. Weil hierbei mindestens noch ein Ratsmitglied mitwirken muss, trage die Kündigung an die ITG auch die Unterschrift von SPD-Vizefraktionschef Friedhelm Peters.
Parkhaus-Abriss läuft weiter
Die Eilentscheidung war offenbar zu Stande gekommen, weil sonst Fristen für einen Vertragsrücktritt verfallen wären, hieß es weiter. Dies bezieht sich offenkundig auf den Zeitpunkt der Erklärung der ITG aus dem Mai, wonach es das große Nordwall-Center nicht mehr geben soll. Wächter wollte hier augenscheinlich kein Risiko irgendeines Fristversäumnisses eingehen. Die Stadt Menden muss der ITG nun den bereits überwiesenen Kaufpreis für das Gelände des Parkhauses Nordwall erstatten. Dieser Preis soll bei gut einer halben Million Euro liegen.
Abriss und Herrichtung laufen noch bis in Juli
Der laufende Abriss des Parkhauses wird sich nach Angaben des Abbruchunternehmens noch bis in den Juli ziehen.
Wenn das Gebäude mit 5000 Tonnen Beton dem Edboden gleich gemacht ist, soll der Abraum überwiegend im Gelände verbaut werden. Entstehen soll daraus ein Schotterparkplatz.
Auf den Abriss des Parkhauses, der innen schon seit längerer Zeit läuft und seit Montag auch mit dem großen Bagger durchgeführt wird, hat dies keinen Einfluss: Schon früher hatte es geheißen, die ITG sei vertraglich in jedem Fall zum Abriss verpflichtet.
Zur Kündigung der Verträge durch die Stadt hatten unmittelbar nach Bekanntwerden des Platzens der Pläne für das große Nordwall-Center bereits gewichtige politische Stimmen geraten – dies sei die „sauberste Lösung“, hieß es. Von da an könne man weitersehen und entscheiden, ob das angekündigte Angebot der ITG für eine neuerliche, abgespeckte Planung ohne die bereits genehmigte Überbauung der Gartenstraße angenommen werden sollte oder nicht. Die FDP äußerte klipp und klar, das dies nur bei konkreten Vorschlägen geschehen solle, deren Umsetzung außer Zweifel stehe.
Private Käufe nicht betroffen
Nicht betroffen von der Auflösung sind indes alle Verträge, die von der ITG mit Privat- oder Geschäftsleuten geschlossen wurden. So war die Stadt nicht als Vertragspartner beteiligt, als die Düsseldorfer das Ex-Dieler-Gebäude an der Unnaer Straße oder das leer gezogene Wohnhaus an der Gartenstraße von den jeweiligen Eigentümern erwarben. Diese Immobilien bleiben somit im Besitz der Investoren.
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