Menden. . Haben Jäger in der Lürbke illegal gejagt? Die Mendener Tierschützerin Barbara Kemper will die Antwort von einem Gericht haben.
- Der Streit zwischen Tierschützern und Jägern verschärft sich nach Vorfall in der Lürbke
- Staatsanwaltschaft lehnt in Schreiben Aufnahme von Ermittlungen ab
- Anwalt: Kreis muss Ordnungswidrigkeiten verfolgen
Der Streit zwischen Tierschützern und Jägern verschärft sich. Nach einem Jagd-Vorfall von Ende Juli in der Lürbke (WP berichtete) hatte der Präsident des Landestierschutzverbandes Anzeigen erstattet. Die Staatsanwaltschaft sieht aber nach Prüfung keinen Anlass für Ermittlungen wegen einer Straftat und hält die Jagdbehörde beim Märkischen Kreis für zuständig. Diese hatte die Jäger aber bereits entlastet. Tierschützerin Barbara Kemper will jetzt eine Anklage erzwingen.
Rückblick: Mehrere Zeugen wollen beobachtet haben, dass Tiere an der Straße Bremke mit einem Mähdrescher im Feld zusammengetrieben und dann von bereitstehenden Jägern erschossen wurden. „Eine solche Art der Jagd ist nicht erlaubt und damit automatisch verboten“, schreibt Anwalt Peer Fiesel, der gleichzeitig auch Präsident des Landestierschutzverbandes NRW ist, in der Begründung zur Anzeige, die er bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg eingereicht hatte. Zeugen sprachen zunächst von Rehen, die Jäger von einer dringend notwendigen Wildschweinjagd. Die Vorwürfe einer illegalen Treibjagd mit Maschinen weisen Jäger zurück.
„Ob die nun Rehe oder Wildschweine waren, dürfte erst einmal komplett unerheblich sein“, sagt Anwalt Fiesel. „Auch wenn Wildschweine abgeschossen werden müssten, weil sie sich verbreitet haben und schaden, müssen sie auf legale Art gejagt werden. Ein weiterer Zeuge beschreibt, dass ein Jäger nur knapp an ihm vorbeigeschossen haben soll. Fiesel: „Wenn Menschen bei der Jagd gefährdet werden, verstößt dies gegen jagdrechtliche Regelungen und stellt ebenfalls einen Straftatbestand dar.“
Für Ordnungswidrigkeit zuständig
In einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das der Redaktion vorliegt, will die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht wegen Vergehens im Sinne des Jagdgesetzes und der Tierschutzgesetzes erkennen. Was im Umkehrschluss nicht heiße, dass aber eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte. „Ob und inwiefern die Art und Weise der Jagdausübung eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte, ist ausschließlich seitens der über den Sachverhalt informierten Jagdbehörden zu beurteilen“, heißt es.
Anwalt Fiesel will jetzt darauf drängen, dass der Märkische Kreis den Fall noch einmal aufrollt. „Ich möchte das ausermittelt haben.“ Gegen mögliche Fehler lasse sich dann auch verwaltungsrechtlich vorgehen. Kreis-Sprecher Hendrik Klein hatte Wut bei Tierschützern ausgelöst, als er im August erklärte: „Nach Abschluss der Befragung kann festgestellt werden: Es wurde weder auf Rehwild geschossen, noch wurde ein Reh verletzt.“
Die Mendener Tierschützerin Barbara Kemper will nun noch weitergehen und strebt ein Klageerwingungsverfahren an, um den Fall sogar vor Gericht zu bringen. „Ich möchte das jetzt geklärt haben.“ Die Staatsanwaltschaft kann aktuell nicht zum Fall weiter Stellung nehmen, weil die Zuständigen nicht im Haus sind. Der Märkische Kreis verweist auf Nachfrage auf den Brückentag.