Menden. . Am Anfang war’s nur Spaß: Jetzt wird eine AfD-Satire für den Mendener SPD-Ratsherrn Sebastian Meisterjahn teuer. Warum die AfD nicht nachgibt.
- Ratsherr Sebastian Meisterjahn will nicht komplette Anwaltsgebühren für Abmahnung zahlen
- AfD-Satire fand deutschlandweit zahlreiche Nachahmer
- AfD will bei Höhe der Anwaltsgebühren nicht nachgeben und sieht sich durch Gerichte bestätigt
Der Streit um die Scherz-Aktion „Aktenordner für Dänemark“ ist immer noch nicht ausgestanden. Die Partei AfD fordert vom Mendener SPD-Ratsherrn Sebastian Meisterjahn Abmahngebühren, weil er sich unter anderem die Internet-Adresse www.afd-menden.de registrieren ließ. Meisterjahn hat zwar die sogenannte Domain zurückgegeben und einen Teil der geforderten Anwaltsgebühren gezahlt. Die AfD sieht aber Rechte verletzt und will grundsätzlich bei der Höhe der Anwaltsgebühren nicht nachgeben.
Teil der Anwaltskosten ist überwiesen
Er habe Anfang Januar der AfD die Hälfte der geforderten etwa 2000 Euro für Anwaltskosten überwiesen, sagt Meisterjahn und betont: „Alles ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“ Über seine Anwältin habe er erklärt, dass aus seiner Sicht die Höhe der angegebenen Anwaltskosten zu hoch sei. Er gehe davon aus, dass sich der Fall damit erledigt habe.
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Das sieht der Absender der Abmahnungen anders. Anwalt Dr. Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker verschickte im Auftrag des AfD-Bundesverbandes die Schreiben an Meisterjahn und andere Betreiber von Internetseiten. Er sagt: „Ohne Ansehen der Person“ gelte, dass die kompletten Anwaltsgebühren fällig werden. Alle Abgemahnten müssten damit rechnen, „dass sie ebenfalls früher oder später klageweise in Anspruch genommen werden“. Brennecke: „Es gibt nun auch schon mehrere Verfahren, in denen wir für die AfD Rechtsanwaltsgebühren einklagen.“ Aus Sicht der AfD handelt es sich bei dem sogenannten Domaingrabbing um „klare Namensrechtsverletzungen“.
Gericht: Streitwert einer Domain liegt bei 50.000 Euro
Brennecke bezieht sich auf Leitentscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln. Diese hatten in vergleichbaren Fällen geurteilt, dass je Domain ein Streitwert von 50 000 Euro anzusetzen ist, bei Meisterjahns drei Domains entsprechend ein Streitwert von 150 000 Euro. Daraus ergäben sich einschließlich Steuern Anwaltsgebühren von exakt 3161,83 Euro. Wenn nun sogar niedrigere Rechtswaltsgebühren eingefordert werden, geschehe das in „kulanter Weise und ohne dass dies notwendig wäre“. Die von Meisterjahn geforderte Summe (etwa 2000 Euro) sei gerichtlich bestätigt „mehr als angemessen“.
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Neben Meisterjahn hatten zahlreiche AfD-Gegner eine Abmahnung von der Kölner Kanzlei (vertrat unter anderem Erdogan, Kachelmann) erhalten. Deutschlandweit hatten sich Gruppen für „Aktenordner für Dänemark“ gegründet und tausende Anhänger gefunden. Wie viele Abmahnungen verschickt wurden, sagt Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke auf WP-Nachfrage nicht. Seine Kanzlei könne aber ganz allgemein mitteilen, „dass verschiedene Personen wegen der rechtswidrigen Verwendung von Domains in Anspruch genommen wurden“.
Facebook-Seite wieder frei
Nachdem auch Facebook die Seite „AfD Menden – Aktenordner für Dänemark“ zunächst gesperrt hatte, ist diese nun wieder freigegeben. Was hinter der unangekündigten Sperrung und der unangekündigten Wiederfreigabe steckte, weiß auch Meisterjahn nicht genau. „Sie war auf einmal wieder da.“ Facebook hat auch nach drei Monaten noch nicht auf eine WP-Anfrage in der Sache geantwortet.
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Meisterjahn, lässt durchblicken, dass er für die bereits gezahlten gut 1000 Euro nicht ganz alleine aufkommen musste und viel Unterstützung durch Parteifreunde erfuhr. „Der SPD-Unterbezirk Märkischer Kreis hat mir bei der gesamten Sache sehr geholfen.“ Die Landes-SPD habe ihm zudem rechtlichen Beistand angeboten. „Solidarität wie man sie von der SPD kennt.“