Menden. Neues Kapitel im Namensstreit: Das Netzwerk Facebook lässt Seiten wie „AfD Menden – Aktenordner für Dänemark“ sperren. Der Betreiber rätselt.

  • Facebook lässt am Donnerstag mehrere Seiten sperren
  • SPD-Ratsherr hatte „AfD Menden – Aktenordner für Dänemark“ angelegt
  • Keine Reaktion von Facebook

Das Netzwerk Facebook hat die AfD-Satire-Seite des Mendener SPD-Ratsherrn Sebastian Meisterjahn gesperrt. Auch Nachmacherseiten wurden deaktiviert. Die AfD geht gerade juristisch gegen Meisterjahn vor, weil sie Namensrechte verletzt sieht. Die Facebook-Seite sollte davon eigentlich nicht betroffen sein.

Mehrere ähnliche Seiten gesperrt

Überraschend hatte Facebook am Donnerstag deutschlandweit Seiten wie „AfD Menden – Aktenordner für Dänemark“ sperren lassen. Auf diesen Facebook-Seiten war schon beim Ansteuern erkennbar, dass es sich um die mutmaßliche Satire „Aktenordner für Dänemark“ handelt, zumal neben dem Namen das Foto eines Aktenordners auftauchte.

Selbst AfD-Anwalt Dr. Carsten Brennecke hatte bei solchen Seiten noch am Mittwoch im WP-Gespräch deutlich weniger Bedenken gehabt, als bei Internetseiten nach dem Prinzip www.afd-menden.de. Er kündigte allerdings an, dass seine Mandantin auch gegen Facebook-Seiten, die nach dem Prinzip „AfD + Stadtname“ betitelt waren, vorgehen wolle.

Keine Facebook-Reaktion

Facebook hat bislang auf Nachfrage der Redaktion keine Erklärung zu dem Fall abgegeben. Sebastian Meisterjahn zeigt sich wegen der Sperrung verwundert. Er wolle es aber dabei voraussichtlich bewenden lassen und sich nicht seinerseits juristisch gegen die Deaktivierung der Seite vorgehen.

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Meisterjahn erklärte gegenüber der AfD schriftlich, Internetseiten wie www.afd-menden.de nicht weiter betreiben zu wollen. Andere Teile der Unterlassungserklärung will er nicht so unterschreiben.

Streitwert für Meisterjahn viel zu hoch angesetzt

Für Meisterjahn steht fest, dass der Streitwert mit 60 000 Euro für drei sogenannte Domains deutlich zu hoch angesetzt sei. Der AfD sei kein Schaden entstanden. Auch der 1,5-fache Satz beim Anwaltshonorar, der sogenannten Geschäftsgebühr, sei zu hoch angesetzt. Eine Streitwertbeschwerde der GRÜNEN in Mecklenburg-Vorpommern blieb in diesem Zusammenhang allerdings erfolglos. Das Oberlandesgericht Köln hatte im einstweiligen Verfügungsverfahren die Beschwerde zurückgewiesen und sogar einen Streitwert in Höhe von 50.000 Euro für eine Domain als angemessen bestätigt.

Dass die AfD ihn durch die Unterlassungserklärung auch von weiterem mutmaßlichen Namensklau abhalten wolle, kann Sebastian Meisterjahn nicht nachvollziehen: „Wenn ich das noch einmal mache, ist es doch nur noch halb so witzig.“