Menden. . Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat die Ermittlungen gegen die ehemalige Marktmeisterin der Pfingstkirmes eingestellt. Was dahintersteckt, steht hier:

  • Staatsanwaltschaft findet keine Hinweise auf Bestechlichkeit oder Korruption
  • Ehemalige Marktmeisterin hatte Erlaubnis für Nebentätigkeit bei der Stadt
  • Stadtverwaltung will Nebentätigkeiten künftig besonders im Auge halten

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat die Ermittlungen in der Putzmittel-Affäre auf der Pfingstkirmes eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die ehemalige Kirmes-Chefin bei der Vergabe von Standplätzen persönliche Vorteile erhalten habe, sagt Oberstaatsanwaltschaft Werner Wolff auf Nachfrage.

Die Ermittler hatten sich lange Zeit gelassen. Nachdem die Stadtverwaltung im Dezember 2015 durch einen Schausteller und WP-Anfragen von den Vorwürfen erfuhr, hatte sie selbst Anzeige gegen die Beamtin erstattet. Seitdem vernahm die Staatsanwaltschaft mehrfach die Betroffene, sichtete Unterlagen und hörte Zeugen.

Beim Vorwurf der Bestechlichkeit im Amt spiele es keine Rolle, ob es tatsächlich Geschäfte zwischen der Beschuldigten und Schaustellern gab, sagt Wolff. „Sie hatte dafür sogar eine Nebentätigkeitserlaubnis.“ Die Beamtin hatte auch offen zugegeben, dass sie Schaustellern über einen privaten Putzmittelvertrieb Reiniger und Polituren verkauft hatte. Schausteller hatten gegenüber der WP geäußert, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlten, Putzmittel zu kaufen. Das aber sah die Staatsanwaltschaft nicht als erwiesen an.

Keine moralische Bewertung

Moralisch will Wolff den Fall nicht bewerten. Das sei bestenfalls eine Sache der Stadt, wenn ihr eine Nebentätigkeit angezeigt werde. Personalchef Wolfgang Lück aus dem Rathaus kündigt an, Nebentätigkeiten grundsätzlich verschärft im Auge zu halten. Wie schon von den Rechnungsprüfern gefordert, seien die Bediensteten noch einmal für das Thema sensibilisiert worden. „Natürlich schauen wir, was das eine mit dem anderen zu tun hat“, sagt Lück. Bei manchen Beamten und Angestellten verbiete sich eine Nebentätigkeit schon aus formalen Gründen. Feuerwehrleute arbeiten durch den Wechseldienst oft in 48-Stunden-Schichten. Das ist zugleich die maximal erlaubte Wochenarbeitszeit. „Wenn mir da jemand eine Nebentätigkeit anzeigt, müsste ich ihm sie untersagen.“

Bei der ehemaligen Kirmes-Chefin ist nun noch das parallel laufende dienstrechtliche Verfahren offen. Die Stadtverwaltung hatte das Verfahren mit Rücksicht auf die strafrechtlichen Ermittlungen zunächst zurückgestellt. Zum Ausgang will sich Lück nicht äußern. Es gilt aber als sicher, dass das Verfahren ohne dienstrechtliche Konsequenzen ausgehen wird. Die ehemalige Kirmes-Chefin hatte einen privat verantworteten Putzmittelvertrieb. Die Firma sucht sich selbstständige Vertriebspartner und verkauft unter anderem auf Partys – ähnlich wie der Hersteller Tupperware – Putzmittel und Kosmetika.