Kreis Olpe. Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) im Kreis Olpe geht wegen Missachtens des Ladenschlussgesetzes gegen eine Drolshagener Großbäckerei vor. Das Unternehmen hatte Pfingstsonntag seine Filialen öffnen lassen. Firma betont, es seien nur vorbestellte Backwaren ausgegeben worden.

Sonntags warme Brötchen auf dem Frühstückstisch zu haben, ist mittlerweile normal. Doch an hohen kirchlichen Feiertagen ist der Verkauf von Brot und Brötchen laut Ladenschlussgesetz verboten. Der Drolshagener Filialist Sondermann hat dieses Verbot an Pfingsten ausgehebelt und sich den Ärger der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) zugezogen.

Der KAB-Bezirk Olpe/Siegen hat den Drolshagener Großbäcker wegen Verstoßes gegen das Sonntagsverkaufsverbot von Brot und Backwaren am ersten Tag eines so genannten Doppelfeiertages mit Schreiben vom 23. Juni beim Olper Landrat Frank Beckehoff angezeigt.

Am Pfingstsonntag wurden in 82 Sondermann-Filialen „vorbestellte Brote und Brötchen” an Kunden ausgegeben und in die Kasse gebont. Bezahlen mussten die Kunden ihre Brötchen aber erst am Pfingstmontag. Eine entsprechende interne Anweisung an die Verkäufer liegt unserer Zeitung vor.

Vorbestellungszeit von einer Minute ist legal

Laut Firmeninhaber Hermann Sondermann liegt kein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen vor: „Im Gesetz steht nicht, ob die Brote 48 Stunden oder erst eine Minute vorher bestellt werden müssen”, erläutert er den Kniff, mit dem sein Unternehmen das Gesetz ganz bewusst ausgehebelt hat. Im Unrecht fühlt sich der Unternehmer deshalb nicht. Er habe mit dieser Aktion lediglich ein Signal setzen wollen, sagt der Drolshagener Großbäcker.

Ihm „geht es gegen den Strich”, dass er an Doppelfeiertage wie Ostern, Pfingsten und Weihnachten zwar Gaststätten und Kioske oder Tankstellen beliefern könne, selbst aber keine Brötchen direkt an Kunden verkaufen dürfe. Diese Regelung gilt erst seit 2006 und sieht als Ausnahmen lediglich Bäckereien in Bahnhöfen oder an Flughäfen vor. Cafe´s hingegen dürfen Kuchen, Torten oder belegte Wecken verkaufen.

Sondermann fordert stattdessen eine Regelung ohne Schlupflöcher nach dem Motto „Alle oder keiner”. Ein Geschäft habe er an diesem Pfingstsonntag ohnehin nicht gemacht, weil 20 Prozent der Kunden anderntags nicht bezahlt hätten.

Gier frisst Hirn

Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung sieht in Sondermanns verhalten einen Verstoß: „Das ist Trickserei und moralisch verwerflich”, sagt Gerhard Cimiotti. Unternehmern wie Sondermann sei „jegliches Mittel recht”, um zu verkaufen. Er fürchte offenbar, dass die Konkurrenz ein Geschäft mache, während er sich an die Regeln halte. „Gier frisst Hirn”, formuliert es Cimiotti drastisch.

Obwohl Verstöße gegen Ladenschlussgesetze Sache der kommunalen Ordnungsämter sind, hat die KAB Anzeige beim Landrat erstattet: „Wir wollen die Sache auf eine höhere Ebene heben”, erläutert Cimiotti, der auch Sprecher der „Regionalen Allianz zum Erhalt des freien Sonntags” in Siegen-Wittgenstein und Olpe ist.

Ladenschluss-Regelungen ausgetrickst

Vier kommunale Ordnungsämter aus dem Kreis Olpe hatten die Sondermann GmbH nach Pfingsten wegen des Verkaufs angeschrieben. Sondermann hatte darauf mit einem Schreiben geantwortet, in dem er einen Präzedensfall schilderte: Die Stadtbäckerei Dirk Limberg aus Münster habe am Ostersonntag vorbestellte und bereits bezahlte Brote und Brötchen in seinem Cafe´ ausgegeben. Wegen dieser Schilderung seien auch die Ordnungsämter im Kreis Olpe nicht tätig geworden, so Sondermann.

Gerhard Cimiotti von der KAB kennt solche Fälle. In der Innungszeitung habe zu Limberg als Zitat gestanden: „Wir füttern unsere Kunden mal an.” Allerdings, so Cimiotti, sei es etwas anderes, Brote oder Brötchen für den guten Zweck gegen Spenden zu „verschenken”, als sie sich am Tag danach bezahlen zu lassen. Das hatte nämlich Bäckermeister Bernhard Werning aus Neunkirchen im Kreis Steinfurt am Pfingstsonntag diesen Jahres getan.

Er verschenkte 10.000 Brötchen verbunden mit der Auflage an die Kunden, eine Spende an die Caritas in Rheine zu richten. Laut Bäckerinnung hatten die Behörden diese Praxis damals nicht beanstandet.