Lennestadt. Die Windenergiebereiche in Lennestadt sind fast komplett ausgelastet. Drei dutzend neue Anlagen sind in Planung. Stadt will Wildwuchs vermeiden.

Die Zahl der Windkraft-Vorhaben im Stadtgebiet Lennestadt hat sich weiter erhöht. 35 mehr oder weniger konkrete Anfragen liegen der Stadtverwaltung derzeit vor, fünf mehr als noch im September 2023. Die Stadt hat die einzelnen Windrad- bzw. Windparkprojekte und die sich mal wieder geänderten gesetzlichen Leitplanken jetzt öffentlich gemacht. „Das ist der aktuelle Stand. Wir wollen transparent sein, wer mit uns in Kontakt getreten ist“, so Beigeordneter Karsten Schürheck. Wahrscheinlich gebe es noch mehr Interessenten und Vorhabenträger, die planen und prüfen, aber mit ihren Plänen noch nicht im Rathaus angeklopft haben. Möglicherweise, um zunächst den neuen Regionalplan abzuwarten, der immer noch nicht rechtskräftig ist und in diesem Jahr auch nicht werden wird. In der Übergangszeit ist der Bau neuer Anlagen möglich, aber nur innerhalb der neun von der Stadt Lennestadt ausgewiesenen Windenergiebereichen (WEB).

Folgende Projekte sind in Lennestadt in der Planung: Die Firma Abo-Wind hat die Genehmigung für zwei Anlagen bei Oedingerberg im Grenzgebiet zur Gemeinde Eslohe in der Tasche, eine Klage dagegen hatte das OVG Münster im Januar abgewiesen. Für die vier neuen bis zu 250 Meter hohen Anlagen auf der Stöppel bei Halberbracht wurden vor ein paar Wochen die Fundamente fertiggestellt. Im Frühjahr will die Stöppelwind GmbH & Co KG den Startschuss für den Hochbau der Anlagen geben (wir berichteten).

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Zehn Anlagen will das Unternehmen Ørsted Germany GmbH (vormals Ostwind) auf dem Höhenzug zwischen Hohe Bracht und Einsiedelei bauen, im ersten Bauabschnitt zunächst drei. Davon liegt eins außerhalb des WEB. Nicht weit davon will die VSB Neue Energien Deutschland GmbH im Bereich Schmellenberg vier und unterhalb des Benolper Kreuzes Richtung Bilstein eine Anlage bauen. Diese Projekte kollidieren mit den Plänen der neuen Bürgerwind Arnscheid GbR, die am 29. Januar von mehreren Grundstückeigentümern gegründet wurde und die dort zusammen mit der Erneuerbare Energien Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft im Kreis Olpe (EEBE) Windräder – die Anzahl ist noch nicht bekannt – errichten will. Drei weitere Anlagen werden im Bereich des Hauses Hengstebeck und eine Anlage als Bürgerwindprojekt (Bürgerwindpark Attendorn GmbH) auf dem Höhenzug zwischen Mecklinghausen und Kirchveischede geplant.

Die Betonarbeiten für den neuen Windpark auf der Stöppel sind abgeschlossen.
Die Betonarbeiten für den neuen Windpark auf der Stöppel sind abgeschlossen. © Olpe | Volker Eberts

Auch nördlich von Elspe, zwischen Obermelbecke und Elsperhusen, sollen sich demnächst fünf Windräder des Unternehmens JUWI GmbH im Wind drehen. Die Standorte liegen innerhalb eines WEB und haben laut Stadt gute Realisierungschancen. In der Nähe liegt der ehemalige Abschussbereich der früheren Sauerlandkaserne, wo die Stadt einen Photovoltaikpark errichten will. Stadt und JUWI wollen prüfen, ob eine gemeinsame Einspeisung des erzeugten Stroms in die Netze möglich wäre. Neu sind auch die Pläne der Firma WPD aus Düsseldorf, die im Bereich Gleiertal-Saalhausen sechs Anlagen ins Auge gefasst hat. Laut Stadtverwaltung befinden sich die Standorte außerhalb des WEB und innerhalb der Abgrenzung zum Kurgebiet Saalhausen.

Standorte, die außerhalb der neun Windenergiebereiche liegen, haben – unabhängig von der späteren Detailplanung – derzeit keine großen Realisierungschancen, weil die Mindestfläche von 2,13 Prozent, die Lennestadt für Windenergie bereitstellen muss, mit den jetzt ausgewiesenen WEBs bereits deutlich übertroffen wird und die Stadt wenig Interesse daran hat, noch weitere Flächen auszuweisen. „Wir wollen den Rahmen nicht vergrößern, wir wollen keinen Wildwuchs“, stellt Gregor Schnütgen, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat, klar.

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Einen Beschluss darüber gibt es derzeit noch nicht. Dieser werde erst nötig, wenn die Stadt ihre Stellungnahme zum neuen Regionalplan abgeben müsse, so Karsten Schürheck. Unabhängig davon würde sich die Kommune bei Vorhaben bzw. Anfragen, die zwar außerhalb eines WEB liegen, ansonsten aber hinsichtlich Standort und Eigentumsverhältnissen unkritisch sind, einer Einzelfallprüfung nicht verschließen. Dass Bürgerwindprojekte, bei denen die Wertschöpfung vor Ort bleibt, einen Bonus haben dürften, ist bekannt.