Lennestadt. Beamte des Hauptzollamts Dortmund kontrollieren eine Disco in Lennestadt auf illegale Beschäftigung. Vier Mitarbeiter fliegen auf.

Beamte des Hauptzollamts Dortmund haben am späten Samstagabend eine Diskothek in Lennestadt kontrolliert. Dabei flogen vier Mitarbeiter auf, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit illegal beschäftigt waren. Die Beschuldigten bzw. der Betreiber versuchten, sich herauszureden. „Dabei getroffene Ausreden, dass es sich nur um eine Probearbeit oder Gefälligkeit und nicht etwa um ein Arbeitsverhältnis handele, sind die Zöllnerinnen und Zöllner gewohnt“, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

„Etwas kreativer, aber auch nicht überzeugend, war die Behauptung eines Türstehers, der darauf bestand, dass er nur Gast und seine Security-Arbeitskleidung ein Karnevalskostüm sei. Bezeichnenderweise wäre er damit der einzige Kostümierte in der ganzen Diskothek gewesen“, so Münch weiter. Den Arbeitgeber erwartet nun ein Ermittlungsverfahren. Um welches Lokal es sich handelt, will das Hauptzollamt mit Verweis auf den Datenschutz nicht mitteilen.

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Wer Arbeitnehmer nicht anmeldet und keine Beiträge zahlt, begeht eine Straftat. Zudem gelte in Branchen wie beispielsweise dem Gaststätten- und dem Sicherheitsgewerbe eine Sofortmeldepflicht, wonach Arbeitnehmer bereits vor Aufnahme der Beschäftigung gemeldet werden müssten, so das Hauptzollamt Dortmund.

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In der Nacht zum Sonntag wurden weitere Bars, Diskotheken sowie Etablissements im Prostitutionsgewerbe in ganz Südwestfalen kontrolliert. Insgesamt wurden rund 30 Personen überprüft. Mehrere Verstöße stellten die Zollfahnder dabei fest. „Bei Verstößen wird hart durchgegriffen und eine empfindliche Geldbuße festgesetzt. Dadurch sollen Arbeitgeber zu gesetzeskonformem Handeln angehalten werden“, so Münch weiter. Mit Kontrollen des Zolls, die risikoorientiert durchgeführt werden, müsse jederzeit gerechnet werden. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

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Laut Zoll sind folgende Branchen besonders von Schwarzarbeit betroffen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft, Prostitutionsgewerbe und Wach- und Sicherheitsgewerbe.