Olpe. 47-Jähriger zerrt 15-Jährige in Olpe in einen Wohncontainer. Das Schöffengericht Olpe hat am Mittwoch ein Urteil gefällt.
Aus der Zelle wurde der Angeklagte in den Saal im Olper Amtsgericht geführt. In der JVA Schwerte verbüßt der 47-Jährige derzeit noch eine Strafe bis Oktober 2025. Nach dem Prozess kommen jetzt weitere sieben Monate Haft hinzu. Das Gericht verurteilte den Mann am Mittwoch wegen zweifacher Körperverletzung, Nötigung und sexueller Belästigung.
Am 25. Februar 2022 hatte der 47-Jährige eine Schülerin beim alten Bahnhof in Olpe fest am Handgelenk gepackt und in einen Wohncontainer In der Trift gezerrt. Dort schloss er die Tür ab und ließ die Rollläden herunter. Dann küsste er die 15-Jährige gewaltsam auf den Mund, biss sie in die Lippe, entkleidete und berührte sie. Das Mädchen wehrte sich gegen die sexuellen Attacken und konnte schließlich flüchten. „Die Dinge haben sich so zugetragen wie in der Anklage“, sagte Richter Matthias Witte.
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Der 47-Jährige hatte indes behauptet, dass ihm das Mädchen eine traurige Geschichte erzählt und er es aus Mitleid auf den Kopf geküsst habe. Dem glaubte das Gericht nicht. Es gebe DNA-Spuren des Angeklagten im Bereich der Lippe der Geschädigten, so Witte: „Das passt nicht überein.“
Am zweiten Prozesstag wurden zunächst zwei Polizeibeamtinnen gehört. Sie hatten das Mädchen, das vor Gericht Erinnerungslücken offenbarte, nach der Tat vernommen. „Die Geschädigte war ein Opfertyp. Ich habe keine Anhaltspunkte, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat“, sagte eine Beamtin. „Sie wirkte nicht wie 15, sowohl geistig als auch körperlich. Ich gehe davon aus, dass das wirklich so gewesen ist“, meinte auch ihre Kollegin.
Der Angeklagte ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Das Schöffengericht Olpe hatte den Mann am 5. Februar dieses Jahres zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Immer wieder war er ausgerastet. Am 2. August 2022 hatte er einem 79-Jährigen am Olper Bahnhof unvermittelt und heftig einen Stein gegen den Kopf geschlagen. Das Opfer erlitt Hirnblutungen und konnte nur durch eine Not-OP gerettet werden.
Zudem hatte der Angeklagte bereits vor seiner jüngsten Tat Scheiben eingeschlagen, die Sprechanlage in der Zelle im Olper Amtsgericht von der Wand gerissen und in Olpe mit einem Fleischermesser auf die Motorhaube eines Porsche eingeschlagen. Während seines Aufenthalts in der Asylunterkunft in Lennestadt hatte er dort Hühner gezüchtet.
Sieben Monate ohne Bewährung
Aufgrund der glaubhaften Aussage des Mädchens und der DNA-Spuren sei der Angeklagte überführt, so Staatsanwältin Dr. Franziska Walther: „Ich bin überzeugt, dass sie richtige Angaben gemacht und nicht gelogen hat. Es gibt keinerlei Belastungstendenzen.“ Es handele sich um ein zierliches, schüchternes und zurückhaltendes Mädchen: „Sie wäre gar nicht in der Lage, so eine Geschichte zu erfinden.“ Die Staatsanwältin forderte sieben Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Es gebe viele Widersprüche, betonte Verteidiger Georg Goebel: „Ich habe Zweifel an der Aussage. Sie scheint mir eine problembelastete Persönlichkeit. Das Geschehen ist durch die Einschaltung der Mutter aufgebauscht worden. In dubio pro reo, deshalb Freispruch.“ Im letzten Wort meinte der Angeklagte: „Ich fühle mich nicht gut. Ich bin krank. Ich möchte entweder eine Therapie oder die Abschiebung nach Afghanistan.“ Nach der Verurteilung zu sieben Monaten Haft führte der Weg des 47-Jährigen zurück in die JVA Schwerte.