Wenden. Pfarrer Christian Elbracht begründet die Neuordnung mit dem Wunsch der Gläubigen nach geregelten Messzeiten. Viele müssen sich umgewöhnen.

Mit Wirkung zum 1. November gilt im katholischen Pastoralverbund Wendener Land, deckungsgleich mit der Gemeinde Wenden, eine neue Gottesdienstordnung. Diese wurde erstellt, da nach dem Dienstantritt von Pfarrer Christian Elbracht nun alle Planstellen für den priesterlichen Dienst besetzt sind. Pfarrer Elbracht schreibt im aktuellen Pfarrbrief: „Diese Gottesdienstordnung entspricht dem Wunsch der Gemeinden nach geregelten und regelmäßigen Gottesdiensten. Sie ist im Pastoralteam und im Gesamtpfarrgemeinderat beraten worden und ist so geplant, dass mit den derzeitigen Priestern auch bei Abwesenheit, Urlaub, Krankheit noch Vertretungen möglich sind, ohne diese Gottesdienstordnung groß zu verändern.“ Sondergottesdienste seien mit dieser Regelung ebenfalls möglich. Die Anzahl der Messfeiern wurde ausgerichtet nach der Anzahl der Katholiken in den jeweiligen Gemeinden.

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• In den Kirchen von Wenden, Hünsborn, Gerlingen und Ottfingen sind jeweils pro Woche zwei Werktagsmessen und ein Hochamt als Sonntags- oder Vorabendmesse vorgesehen.

• Hünsborn und Ottfingen haben einen Wechsel von Vorabend- und Sonntagsmesse nach gerader und ungerader Kalenderwoche.

• Hillmicke hat in der ungeraden Kalenderwoche eine Werktags- und in der geraden Woche eine Vorabendmesse.

• Altenhof (Schwerpunktkirche der Familienpastoral) hat in der geraden Kalenderwoche eine Werktags- und in der ungeraden Kalenderwoche eine Sonntagsmesse.

• Elben hat in der geraden Kalenderwoche eine Werktagsmesse und in der ungeraden Kalenderwoche eine Vorabendmesse, Schönau genau andersherum.

• Brün und Heid haben abwechselnd eine Werktagsmesse, Brün in der ungeraden und Heid in der geraden Kalenderwoche.

• Römershagen, Brün und Heid haben wechselnd eine Sonntagsmesse.

• Auf der Dörnschlade ist in der Sommerperiode jeden Freitag eine Werktagsmesse.

• Im Josefsheim in Wenden sind pro Monat eine Werktagsmesse und ansonsten Wort-Gottes-Feiern vorgesehen.

• Im Haus Elisabeth in Rothemühle ist in den ungeraden Kalenderwochen eine Werktagsmesse (Zelebrant aus Olpe).

• Die Wort-Gottes-Feiern donnerstags in Wenden in den ungeraden Kalenderwochen werden ohne Kommunionspendung gefeiert.

Werden Messfeiern durch Wort-Gottes-Feiern ersetzt, diese sind ohne Kommunionspendung, da in der Feier die Schriftlesung im Vordergrund steht. Ausnahmen sind die Wort-Gottes-Feiern im Josefsheim als auch plötzliche Planänderungen etwa durch Krankheit. „Da die Gläubigen hier mit der Erwartungshaltung des Empfanges der Eucharistie gekommen sind, ist hier eine Kommunionspendung vorgesehen.“

Tauftermine sind am ersten Sonntag im Monat in Hünsborn, am zweiten Sonntag im Monat in Wenden und den Filialen Altenhof, Elben und Schönau, am dritten Sonntag im Monat Ottfingen, Römershagen mit den Filialen Brün und Heid, am vierten Sonntag im Monat Gerlingen oder Hillmicke.

Die erste Taufanmeldung für den Termin legt die Kirche (falls mehrere zur Auswahl stehen), in der die Taufe stattfinden soll, fest.

Regelmäßige Schulgottesdienste gibt es in Wenden und Brün, die einmal im Monat gefeiert werden. An allen weiteren Schulstandorten sind Einschulungs- und Entlassgottesdienste als auch Gottesdienste zu besonderen Festen vorgesehen. Die Kindertagesstätten feiern zu bestimmten Anlässen und Gegebenheiten Andachten in den Kirchen oder in den eigenen Räumlichkeiten.

Totengebete sind in der Regel am Vorabend der Beerdigung um 19 Uhr. Requien bzw. Trauerfeiern sind für 15 Uhr und samstags für 10 Uhr gesetzt. Die Beisetzung kann sowohl vorher als auch nachher erfolgen. Trauungen und Hochzeiten werden terminlich im Pfarrbüro und dem jeweiligen Zelebranten festgelegt, wobei samstags eine Brautmesse spätestens um 14.30 Uhr und eine Trauung um 15 Uhr beginnen muss, um die Sonntagsgottesdienstordnung nicht zu beeinträchtigen.

„Wir hoffen mit dieser Gottesdienstordnung größtmögliche Verlässlichkeit und Planbarkeit mit Flexibilität zu verbinden. Gleichzeitig bitten wir auch die Gemeinden, den Pastoralverbund ,zu praktizieren’ und auch die Gottesdienste in den anderen Gemeinden zu besuchen, falls in der eigenen Gemeinde kein Gottesdienst gefeiert wird. Die lobenswerte Verbundenheit mit der eigenen Gemeinde/Kirche soll ja nicht vor der Begegnung mit Christus in seinem Wort und Sakrament stehen“, schreibt Pfarrer Elbracht seinen Gemeindemitgliedern.