Lenhausen. Kurz vor dem Kreisschützenfest stehen die Lenhauser ohne Vogelstange da, weil es rechtliche Unklarheiten gibt. Ein Kommentar von Flemming Krause.

Es gibt keine zwei Meinungen: Die Sicherheit der Schießenden wie der Zuschauer steht an erster Stelle. Deswegen muss eine Vogelstange, sei sie transportabel oder fest eingebaut an einem Platz, selbstverständlich den Sicherheitsvorschriften Genüge leisten und abgenommen sein. Wenn allerdings, wie im vorliegenden Fall, eine mobile Vogelstange sämtliche Genehmigungen vorweist und nur deswegen „doppelt“ abgenommen werden muss, weil der Antragssteller auf Schießgenehmigung ein anderer ist als der Eigentümer selbst, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

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Ich glaube, vielen Lenhauser Schützen geht es genauso. Die juristische Bewertung sollen andere übernehmen, der gesunde Menschenverstand sagt mir allerdings: dieser Stress war so überflüssig wie ein Kropf. In erster Linie für die engagierten Schützen aus Lenhausen, die monatelang alles dafür getan haben, dass das Kreisschützenfest ein unvergessliches Event wird, um dann kurz vorher dermaßen vor den Kopf gestoßen zu werden. Dieser Vorfall, da bin ich mir sicher, wird bleibenden Eindruck in der Schützenfamilie im Kreis Olpe hinterlassen haben. Und zwar keinen guten, so viel ist jetzt schon klar!