Olpe. Eine abscheuliche Anklage: Ein 46-Jähriger ist in Olpe wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie angeklagt. Er wird verurteilt.
Es war eine abscheuliche Anklage. Wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften war ein 46-Jähriger am Montag vor dem Olper Schöffengericht angeklagt. Dabei ging es um eine unglaubliche Anzahl von Fällen. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes in Olpe am 10. Dezember 2021 fanden Ermittler auf einem PC, einer externen Festplatte und einem Smartphone insgesamt 3610 Kinderpornos und 1842 Jugendpornos.
Über seinen Verteidiger Carsten Marx gab der 46-Jährige eine Erklärung ab. „Er schämt sich über die Maßen und ist schockiert über sich selbst. Warum das passiert ist, dafür gibt es keine Antwort. Er hat es einfach gesammelt“, sagte der Anwalt aus Siegen.
Taten eingeräumt
Die Dateien habe sich sein Mandant aber nicht auf irgendwelchen Wegen, wie im Darknet, beschaffen müssen, so Carsten Marx weiter: „Die waren frei verfügbar. Er hat sich um die Aufarbeitung bemüht. Von sich aus will er Therapiestunden machen.“ Und weiter: „Er möchte wissen, wie das so weit kommen konnte. Hier sitzt ein sehr geläuterter Angeklagter. Die Taten werden rundum eingeräumt. Ihm tut es furchtbar leid. Er schämt sich. Wir haben sehr schonungslos besprochen, welches Leid dahintersteht. Im Nachhinein herrscht bei ihm Fassungslosigkeit.“
Er habe ein erstes Gespräch wegen einer Psychotherapie geführt, berichtete der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte. Der Vorwurf aus der Anklage habe sich voll umfänglich bestätigt, sagte die Staatsanwältin: „Er hat das über seinen Verteidiger eingeräumt. Er hat sich darin verfangen und Bilder gesammelt.“ Für dieses Verbrechen sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor.
Für den Angeklagten spreche, dass er noch nicht vorbestraft sei, so die Staatsanwältin: „Die Taten liegen zwei Jahre zurück und wir haben ein Geständnis über seinen Verteidiger. Reue und Schuldeinsicht kann ich ihm ansehen. Es tut ihm leid. Allerdings handelt es sich um eine Vielzahl von kinder- und jugendpornografischen Dateien.“
Die Staatsanwältin plädierte für ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Sozialprognose sei positiv: „Er zeigt Reue und hat professionelle Hilfe in Anspruch genommen.“ Die Bewährung solle drei Jahre dauern, zudem solle dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden. Als Auflage solle er eine Geldbuße zwischen 2500 und 4000 Euro zahlen. „Ich schließe mich an“, meinte Verteidiger Marx. „Ich bin wirklich sehr schockiert. Für mich ist das sehr unverständlich“, sagte der Angeklagte im letzten Wort.
4000 Euro Geldbuße
Das Urteil: eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie die Zahlung einer Geldbuße von 4000 Euro an das Mutter- und Kind-Haus Aline in Olpe. Schon zu Beginn des Verfahrens habe der Angeklagte alles eingeräumt“, so Richter Matthias Witte: „Ein stückweit hat er etwas zu dem gesagt, wie es dazu gekommen ist, was der Hintergrund der Geschichte gewesen ist. Er hat eingeräumt, dass er sich zu der Zeit im Internet verloren hat. Wir haben heute schon den Eindruck gewonnen, dass er sich mit seinem Fehlverhalten durchaus auseinandergesetzt hat.“
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Allerdings handele es sich um eine nicht unerhebliche Anzahl von Videos und Bilddateien, so Matthias Witte. Auf den Bildern und Videos seien tatsächliche Kinder zu sehen: „Dahinter steht ein großes Leid. Der Markt lebt davon, dass Leute das konsumieren. Das ist auch der Grund, dass der Gesetzgeber das zum Verbrechen erklär hat.“ Eine Bewährung, die mit Auflagen flankiert sei, sei aber vertretbar, meinte der Richter.
Die Staatsanwältin und der Angeklagte akzeptierten das Urteil, so dass es rechtskräftig ist.