Lennestadt. Ein 43-Jähriger ist im Amtsgericht Lennestadt angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung. Im Gerichtssaal rastet er aus.
In dem Angeklagten brodelte es. Immer wieder fiel er dem Richter ins Wort. Einmal duzte er ihn sogar. Schließlich rastete der 43-Jährige im Saal des Amtsgerichtes Lennestadt völlig aus. Er schlug mit der Faust auf den Tisch, stand auf und wollte den Gerichtssaal verlassen. Da war für Richter Nils Sinner das Maß voll: „Sie setzen sich jetzt hin. Beim nächsten Mal kriegen Sie ein Ordnungsgeld von 500 Euro und ich hole die Wachtmeister.“
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung war der Mann am Donnerstag angeklagt. Es ging um zwei Taten am 13. Dezember 2022 in Lennestadt. Im Auto soll es zum Streit mit seiner Ehefrau (42) gekommen sein. Im Hausflur sei die Frau zu Boden gefallen. „Dann trat der Angeklagte ihr ins Gesicht“, so Amtsanwältin Müller-Lück in der Anklage. Die Frau sei dann nach draußen gelaufen. Dort hätten der Angeklagte und sein Bruder sie gemeinsam gepackt und in die Wohnung gezerrt. Die Frau hatte eine aufgeplatzte Lippe und Schwellungen im Gesicht.
„Wir haben keine Probleme. Ich bin kein böser Mensch. Ich bleibe immer ruhig. Ich will keinen Krieg machen“, betonte der Angeklagte. Seine Frau habe ihn im Auto kritisiert, dass er die Tochter nicht im Gesicht eingecremt habe. „Sie beleidigte mich. Da war ich richtig böse. Ich habe gesehen, dass sie die Polizei anruft. Da habe ich ihr Handy ausgemacht. Ich habe die Kontrolle verloren. Ich weiß nicht, was ich gemacht habe“, so der 43-Jährige.
Nötigung eingestellt
Seine Frau konnte sich im Gericht aber noch sehr wohl an die Attacke ihres Mannes erinnern: „Er hat mich im Auto geschlagen. Als ich die Polizei anrufen wollte, hat er meinen Arm weggedrückt, da bin ich gestolpert und im Flur auf den Boden gefallen. Dann hat er mich ins Gesicht getreten.“ Die Nötigung habe es aber nicht gegeben, so die 42-Jährige. Ihr Mann und sein Bruder hätten sie nicht ins Haus gezerrt: „Sein Bruder kam und hat mir geholfen. Mein Mann hat sich entschuldigt.“
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Der Richter stellte die angeklagte Nötigung ein. „Tritte gegen den Kopf und ins Gesicht sind immer gefährlich“, sagte Amtsanwältin Müller-Lück, die für den nicht vorbestraften Angeklagten sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit forderte. Der Tritt sei heftig gewesen. „Die Eheleute haben sich wieder versöhnt, aber der Angeklagte hat Probleme mit seiner Impulskontrolle.“ Dazu nahm der Angeklagte im letzten Wort noch einmal Stellung: „Ich bin eigentlich nicht aggressiv. Ich habe mich immer unter Kontrolle.“ Kommentar des Richters: „Das habe ich ja gesehen.“
60 Sozialstunden
Im Urteil folgte Richter Nils Sinner der Amtsanwältin: sechs Monate zur Bewährung und 60 Sozialstunden. Zur Arbeitsauflage meinte der Angeklagte: „Ich habe doch Arbeit genug.“ Der Richter machte ihm klar, dass er, falls er die Stunden nicht ableiste, die Strafe absitzen müsse. Zudem stellte Richter Sinner dem Angeklagten noch einen Bewährungshelfer zur Seite: „Ich sehe gewisse Schwierigkeiten bei der Impulskontrolle. Alles unter Kontrolle haben Sie nicht. Auch wenn es nur kurze Ausraster sind, bitte ich Sie, daran zu arbeiten.“