Heinsberg/Rüspe. Das Schwarzbachtal samt Nachbarregionen bildet das wohl wichtigste Naturschutzgebiet im Kreis. Fast hätte es seinen Schutzstatus verloren.

Das muss man sich fast auf der Zunge zergehen lassen: Hätte der Kreis Olpe nicht mit einer sogenannten Allgemeinverfügung eingegriffen, dann hätte das wohl wichtigste Naturschutzgebiet des Kreises Olpe seinen Schutz verloren. In einer entsprechenden Informationsvorlage für die nächste Sitzung des Naturschutzbeirats des Kreises Olpe am Mittwoch, 9. August, wird darüber ausführlich informiert. Genau geht es um das Naturschutzgebiet „Schwarzbachsystem mit Haberg und Krenkeltal“ in der Gemeinde Kirchhundem, genauer: zwischen Heinsberg und Rüspe. Dieses wertvolle Reservat erfüllt alle Voraussetzungen, um als sogenanntes FFH-Gebiet zu gelten, kurz für „Flora-Fauna-Habitat“, einer Bezeichnung, die in der EU für Flächen steht, die besonders wertvolle Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen sind.

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2003 und 2004, so ist der Vorlage zu entnehmen, wurden alle im Kreis Olpe ausgewiesenen FFH-Gebiete durch ordnungsbehördliche Verordnungen der Bezirksregierung Arnsberg als Naturschutzgebiete gesichert und damit nach deutschem Recht unter strengen Schutz gestellt. Doch treten diese Verordnungen nach 20 Jahren automatisch außer Kraft, wenn nicht rechtzeitig in den zugehörigen Landschaftsplänen entsprechende Festsetzungen getroffen wurden. Und das trifft für alle östlich der Bundesstraße 517 liegenden Naturschutzgebiete in der Gemeinde Kirchhundem wie auch für das Naturschutzgebiet „Bamenohl“ in der Gemeinde Finnentrop zu. Zwar, so die Kreisverwaltung, liege ein Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan 6 „Kirchhundem“ bereits vor, doch sei der förmliche Beginn des Planungsprozesses „aufgrund unklarer regionalplanerischer und fördertechnischer Rahmenbedingungen“ bislang zurückgestellt worden. Zum 22. Juni wäre das Naturschutzgebiet „Schwarzbachsystem mit Haberg und Krenkeltal“ damit aus dem Schutzstatus herausgefallen. Die Höhere Naturschutzbehörde, also die Bezirksregierung in Arnsberg, habe eine Folgeverordnung nicht rechtzeitig auf den Weg bringen können und daher die untere Naturschutzbehörde – den Kreis Olpe – „zur einstweiligen Sicherstellung des Gebietes nach § 48 Landesnaturschutzgesetz“ ermächtigt. Der Kreis setzte daher exakt am betreffenden Tag die dazu nötige Allgemeinverfügung in Kraft und sicherte damit den Schutzstatus zunächst für zwei weitere Jahre. Dies kann dann noch einmalig für weitere zwei Jahre verlängert werden. Der Kreis rechnet aber damit, dass bis zum Auslaufen der Allgemeinverfügung die Aufstellung des Landschaftsplans „Kirchhundem“ in jedem Fall mindestens das Stadium der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erreicht haben wird. Damit wäre das Eintreten einer Veränderungssperre erreicht und das Naturschutzgebiet hätte kein „Verfallsdatum“ mehr.

Eigentlich ist für eine solche „einstweilige Sicherstellung“ der Naturschutzbeirat zu beteiligen. Dies war in diesem Fall „wegen der Eilbedürftigkeit“ nur über die Beteiligung des Vorsitzenden möglich. Die Kreisverwaltung rechnet damit, dass die Bezirksregierung im nächsten Jahr weitere einstweilige Sicherstellungen an die untere Naturschutzbehörde delegieren könnte: zum 10. April verlieren die Albaumer Klippen ihren Schutzstatus, ebenso die Stelborner Klippen und das Naturschutzgebiet „Krähenpfuhl“. Zum 30. Oktober 2024 folgen Sellenbruch, Dollenbruch und zum 20. November 2024 das Naturschutzgebiet „Bamenohl“.

Für die Gebiete in der Gemeinde Kirchhundem hofft der Kreis auf die Fertigstellung der Landschaftspläne, steht aber trotzdem „Gewehr bei Fuß“ in Sachen Allgemeinverfügung. Die Aufstellung des Landschaftsplans 7 für die Gemeinde Finnentrop könne noch nicht terminiert werden, daher will der Kreis darauf drängen, dass die Bezirksregierung für das Naturschutzgebiet „Bamenohl“ eine Folgeverordnung erlässt.