Kreis Olpe. Im Kreis Olpe sind einige Straßen so laut, dass es zu gesundheitlichen Problemen kommen kann. Vor allem eine Kommune sticht besonders hervor.

Lärm ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch krank machen. Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sind rund 1,4 Millionen Menschen in NRW gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Die Hauptlärmquelle: der Verkehr auf den Straßen. Auch im Kreis Olpe sind viele Menschen von lautem Straßenverkehr betroffen. Kürzlich aktualisierte Daten, die vom NRW-Umweltministerium zusammengetragen worden sind, zeigen, welche Hauptstraßen im Kreis Olpe besonders lärmbelastet sind.

Das Umweltbundesministerium stützt sich auf mehrere wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass eine Dauerbelastung über 65 Dezibel am Tag zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen kann. In diesem Zusammenhang konnten unter anderem Änderungen in Stoffwechsel und Hormonhaushalt sowie der Gehirnstromaktivität nachgewiesen werden. Auch schlechter Schlaf und Stresssymptome können darauf zurückgeführt werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung der einzelnen Kommunen im Kreis Olpe ergibt, dass schätzungsweise mehr als 4900 Menschen dauerhaft einem Straßenlärm von mehr als 65 Dezibel ausgesetzt sind. Mehr als 50 Personen sind permanent mit Straßengeräuschen jenseits der 75-Dezibel-Marke belastet – so laut wie eine schleudernde Waschmaschine.

Größte Lärmbelastung in der Nähe zur A 45, zur A 4 und zu Bundesstraßen

Ein Blick auf die Karte zeigt, welche Straßen besonders laut sind. Wenig überraschend: Vor allem in unmittelbarer Nähe zur A 45, zur A4 sowie zu Bundesstraßen ist die Lärmbelastung am höchsten. Hier befinden sich die meisten Straßenzüge, die einen Geräuschpegel von 70 Dezibel und mehr haben. Betroffen sind unter anderem die Alte Dorfstraße in Germinghausen, die Straße „In der Wüste“ in Olpe, die im weiteren Verlauf zur L 512 wird, die Winterberger Straße (B 236) in Saalhausen oder die Windhauser Straße in Attendorn. Ab einem Wert von etwa 70 Dezibel sprechen Experten nicht mehr länger von Belästigung, sondern Schädigung.

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Wie aus den Daten des NRW-Umweltministeriums hervorgeht, ist Wenden die verhältnismäßig „lauteste“ Kommune im Kreis Olpe. Allein hier erstrecken sich die Gebiete mit einer Lärmbelastung von mehr als 75 Dezibel auf eine Fläche von insgesamt 1,6 Quadratkilometer. Das flächenmäßig fast doppelt so große Lennestadt kommt auf 0,19 Quadratkilometer. Im Gegensatz dazu zeichnet die Statistik der lärmbelasteten Personen in den einzelnen Kommunen ein anderes Bild. In diesem Zusammenhang sticht Lennestadt besonders hervor. Geschätzt 1014 Menschen sind hier dauerhaft einem Geräuschpegel von 70 Dezibel und mehr ausgesetzt. Das sind – umgerechnet auf die Einwohnerzahlen der Stadt – gut 4 Prozent der Lennestädter. Das ist mit Abstand der höchste Wert im Kreis Olpe. Zum Vergleich: Knapp 1,9 Prozent aller Kirchhundemer sind dauerhaft einem Straßenlärm von 70 Dezibel und mehr ausgesetzt, in Wenden betrifft es gut 1,5 Prozent aller Einwohner.

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Die Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre neu überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Sie sollen die Lärmsituation vor Ort darstellen und gleichzeitig eine Grundlage für die Lärmaktionsplanungen der Kommunen bilden. Zentrales Element zur Verbesserung der Lärmsituation ist der Maßnahmenkatalog. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung in Frage kommen, hängt oft von verschiedenen Faktoren ab. Meist ist eine Kombination mehrerer Maßnahmen erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen. Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierung, lärmmindernder Fahrbahnbelag, Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche und Schallschutzwände haben sich als besonders wirksam herausgestellt. Laut Angaben des NRW-Umweltministeriums können beispielsweise bessere Fahrbahnbeläge (Asphalt statt schadhaftes Pflaster) sowie eine niedrigere Geschwindigkeit (Tempo 30 statt 50 auf schadhaftem Pflaster) den Lärmpegel um jeweils bis zu 6 Dezibel reduzieren.

>>> BERECHNUNGSMETHODE

  • Für die verschiedenen Lärmquellen (Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrie und Gewerbe) gibt es jeweils spezielle Berechnungsmethoden, nach denen die Ermittlung der Schallpegel erfolgt. Eine konkrete Messung erfolgt nicht.
  • Ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) ist seit dem 31. Dezember 2018 vorgeschrieben und kommt erstmals bei der vierten Runde der Lärmkartierung 2022 zur Anwendung. Daher sind die Lärmkarten der 4. Runde nicht mit den Lärmkarten der vorherigen Runden vergleichbar.
  • Zur Berechnung der Schallemissionen sind Informationen u. a. über die Anzahl der Fahrzeuge erforderlich, aufgeteilt in vier Fahrzeugklassen als Anteile des Verkehrsaufkommens. Überwiegend werden als Verkehrsdaten die Ergebnisse der in fünfjährigem Turnus durchgeführten Verkehrszählungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verwendet.
  • Die aktualisierte Lärmkarte gibt es hier.