Lennestadt. Die Ermittlungen wegen tätlicher Übergriffe im Seniorenheim „Josefinum“ dauern an. Erstmals bezieht nun die Heimaufsicht beim Kreis Stellung.
In der Senioreneinrichtung „Josefinum“ in Altenhundem, in der wegen tätlicher Übergriffe gegenüber Bewohnern ermittelt wird (wir berichteten), habe es zuvor keine ähnlichen aktenkundigen Vorfälle gegeben. Das erklärt die WTG-Behörde beim Kreis Olpe, früher Heimaufsicht genannt, auf Anfrage der Redaktion. „Die Einrichtung wurde in den vergangenen Jahren stets mit gutem Ergebnis geprüft“, teilt die Pressestelle des Kreises mit. Ähnliche Fälle in anderen Senioreneinrichtungen im Kreis Olpe seien ebenfalls nicht bekannt.
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Im aktuellen, Fall, wo bei mehreren Heimbewohnern plötzlich unerklärliche Hämatome festgestellt wurden, habe die Einrichtungsleitung vollkommen richtig gehandelt. „Die WTG-Behörde wurde zeitnah über den Vorfall informiert. Die Einrichtungsleitung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die betroffenen Pflegepersonen vom Dienst freigestellt. Der Forderung der WTG-Behörde, zudem eine Strafanzeige vorzunehmen, wurde ebenfalls laut Einrichtungsleitung nachgekommen“, so der Kreis. Alle rechtlichen Vorgaben, darunter die Suspendierung der betroffenen Personen, seien weitgehend umgesetzt worden. „Unabhängig davon erfolgte kurzfristig ein Informationsaustausch mit der Einrichtungsleitung. Die Pflegefachkraft der WTG-Behörde hat die Einrichtung aufgrund des Vorfalls aufgesucht, um die Versorgung der betroffenen Personen zu überprüfen. Zudem werden aktuell die vorbeugenden Gewaltschutzmaßnahmen der Einrichtung überprüft. Ob weitere Maßnahmen zu veranlassen sind, ist noch abschließend zu klären“, so die Presseauskunft des Kreises.
Die WTG-Behörde ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Das WTG-Gesetz und die Durchführungsverordnung regeln die ordnungsrechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Betreuungseinrichtungen. Aufgabe der WTG-Behörde ist es, die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote in ambulanten oder vollstationären Pflegeeinrichtungen nutzen, zu schützen. Dazu werden die Einrichtungen regelmäßig geprüft. Konkreten Anzeigen und Hinweisen werde immer nachgegangen, so die Kreis-Pressestelle.
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Martin Schäfer, Geschäftsführer des Elisabeth-Hospizes, bedauert den Vorfall im Josefinum und betonte das gute Miteinander des Hospizes mit dem Josefinum. Beide Einrichtungen sind in einem Gebäude unterbracht. Das Elisabeth-Hospiz hatte im letzten Jahr das Dachgeschoss vom Josefinum übernommen und großzügig umgebaut. Personell und im Pflegebereich arbeiten beide Einrichtungen vollkommen getrennt. „Wir versuchen, die Standards in der Pflege so hoch wie möglich zu halten“, so Schäfer.
Die Polizei in Olpe teilte gestern auf Anfrage mit, dass noch keine Ermittlungsergebnisse im Fall Josefinum bekannt seien. Dies sei aber auch ganz normal, weil zunächst mehrere Zeugen geladen und vernommen werden müssten.