Grevenbrück. Üblicherweise spricht der Insolvenzverwalter erst mit der Belegschaft, dann mit der Presse. Hier macht er eine Ausnahme.

Dr. Jan Janßen ist erfahrener Rechtsanwalt und hat seinen Schwerpunkt in der Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Siegen hat ihn zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Firma ernannt, die den Indoor-Spielpark „Pepa Funpark“ in Grevenbrück betreibt. Obwohl das Verfahren ganz frisch ist, hat er eine wichtige Botschaft: „Der Betrieb läuft im vollen Umfang wie gewohnt weiter“, so der Jurist, der Partner in der Wirtschaftskanzlei Görg (Arnsberg, Siegen, Hagen) ist: „Und auch wenn das im Insolvenzrecht anders gehandhabt werden kann, behalten alle Gutscheine ihren Wert.“

+++ Lesen Sie auch: „Pepa Funpark“: Vorläufige Insolvenz angemeldet +++

Eigentlich geht Janßen in solchen Fällen erst an die Öffentlichkeit, wenn er mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen hat, in diesem Fall macht er eine Ausnahme: „Dort ist ja Schützenfest, deshalb können wir die Belegschaft erst am Dienstagabend versammeln“, aber weil er großen Wert auf den Hinweis des Weiterbetriebs legt, informiert er schon früher. „Wir befinden uns ja noch im Insolvenzeröffnungsverfahren, das Insolvenzgeld sichert Löhne und Gehälter für die ersten drei Monate, und alles läuft weiter wie immer.“

Er habe erste Gespräche mit Inhabern und Geschäftsführern hinter sich, „und wir arbeiten ja schon aus dem Verfahren heraus definitiv an einer Fortbestandslösung.“ Janßen wird nun mit der Belegschaft und allen Beteiligten sprechen, um Wege zu finden, den „Pepa Fun Park“ in eine Zukunft zu führen.