Olpe. Es bleibt bei einer Neuordnung der Kitabeiträge im Kreis Olpe. Die Mehrbelastung für Reiche fällt aber sanfter aus.
Eigentlich herrscht im Olper Kreistag große Einigkeit: Eltern sollten kein Geld für die Betreuung ihres Nachwuchses in öffentlichen Kindertageseinrichtungen bezahlen. Doch trotz dieser Einigkeit gab es am Montag in der Kreistagssitzung eine regelrechte Schlacht an Abstimmungen, einen Wust von Anträgen und am Ende den mit großer Mehrheit getragenen Beschluss, die Beiträge nicht abzuschaffen.
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Das Thema war bereits im vergangenen Sitzungsblock ausführlich diskutiert worden. Nach einem entsprechenden Antrag der SPD aus dem Vorjahr hatte die Kreisverwaltung eine Neuordnung der Gebühren vorgelegt, die eine erheblich feinere Abstufung entsprechend des Elterneinkommens vorgesehen hatte. Vor allem aber war vorsehen, untere Einkommensgruppen deutlich zu entlasten und höhere weit stärker als bisher zur Kasse zu bitten. Gilt die Beitragspflicht bisher bereits bei einem Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro, war vom Kreis nun vorgesehen, künftig erst ab einem Jahreseinkommen von über 49.000 Euro Kindergartenbeiträge zu verlangen. Gleichzeitig war der Höchstbeitrag, bislang bei mehr als 73.000 Euro fällig, in mehreren Stufen deutlich angehoben worden, sodass Eltern mit über 133.000 Euro Jahreseinkommen künftig 510 statt derzeit 294 Euro für 45 Betreuungsstunden zahlen sollten.
Land hat Kitas der Bildung zugeordnet
UWG, Grüne und FDP hatten daraufhin mit Anträgen gekontert, die Gebühren komplett abzuschaffen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die oberen Einkommensschichten zu stark belastet würden und am Ende nur noch wenige Menschen überhaupt Kindergartenbeiträge leisteten. Dies hatte die CDU aber im Vorfeld schon abgelehnt: Zwar sei das in der Sache richtig – schließlich habe das Land selbst die Kindergärten dem Bereich Bildung zugeschlagen, und diese müsse genauso kostenlos sein wie Schulen. Dies dürfe aber nicht den Kreisen als Jugendhilfeträger auferlegt werden, sondern sei Aufgabe des Landes, zumal sowohl CDU als auch Grüne dies im Koalitionsvertrag festgeschrieben hätten. Allerdings hatte Landrat Theo Melcher (CDU) zugesagt, die Staffelung noch einmal zu überarbeiten. Das ist nun geschehen.
Wesentlichste Änderung: Eine neue Beitragsstaffel wird eingeschoben. Statt bei 49.000 Euro setzt die Beitragspflicht künftig bei 37.000 Euro ein. Für 25 Betreuungsstunden werden in dieser Stufe künftig 62 Euro, bei 45 Stunden 110 Euro im Monat fällig. Weiterhin soll die Neuordnung nicht mehr zum 1. August 2023, sondern erst am 1. Januar 2024 greifen, wie Melcher erklärte, aus „verwaltungsökonomischen Gründen“. Drittens wird die Anhebung der Gebühren für die oberen Einkommensgruppen weniger stark sein als bisher vorgesehen: Bei 45 Wochenstunden fallen demzufolge in der höchsten Einkommensgruppe statt bisher vorgesehener 510 Euro nun 350 Euro im Monat an. Weiterhin wurde quasi eine Resolution im Beschluss verpackt, der an das Land appelliert, die Beitragsfreiheit zügig umzusetzen. Auf Vorschlag der CDU wurde jedoch keine eigene Resolution daraus gemacht. Wolfgang Hesse: „Die erreicht die Zuständigen erst gar nicht, sondern wird schon von deren Referenten im Papierkorb entsorgt.“ Stattdessen wurde der Appell als dritte Punkt an den Beschluss angefügt, auf Vorschlag der Grünen noch ergänzt um den Wunsch, auch die Kosten der Verpflegung zu übernehmen.
Anträge aufrechterhalten
Im Prinzip begrüßten dies die Sprecher aller Fraktionen. Bei den Abstimmungen ging es jedoch eher unübersichtlich zu, weil die Fraktionen ihre weitergehenden Anträge bestehen ließen. Als weitestgehender Vorschlag wurde zunächst der Vorschlag der Grünen – Reduzierung der Beiträge sofort, Abschaffung ab 2024 – gegen die Stimmen der Grünen und des Linken bei Enthaltung der UWG mit großer Mehrheit abgelehnt. Ähnlich ging es mit den Anträgen der UWG und der FDP.
Abschließend wurde über die dreigeteilte Beschlussvorlage einzeln abgestimmt. Die neue Beitragsstaffelung, nun greifend ab 37.000 Euro, fand bei Gegenstimmen von SPD und Linkem und Enthaltung der UWG eine breite Mehrheit des Kreistags. Dasselbe galt für die neue Geltungsfrist ab dem 1. Januar 2024. Der dritte Punkt, der Appell ans Land zur Beitragsfreiheit, wurde einstimmig bei Enthaltung von UWG und FDP auf den Weg gebracht.