Arnsberg/Kirchhundem/Olpe. Grüne hatten geklagt, um zu klären, ob eine Führungskraft des Kreises auch Kommunalpolitiker sein darf. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen.

*Update*: Nun hat das Gericht sein schriftliches Urteil versandt. Es ist so ausgefallen, wie es in der mündlichen Verhandlung zu erwarten war: Die Klage der Grünen wurde abgewiesen, Michael Färbers Wahl war zulässig und korrekt.

Zwar gab es noch kein Urteil, als am Freitagnachmittag das Verwaltungsgericht in Arnsberg die Beteiligten in einem Rechtsstreit zwischen den Kirchhundemer Grünen und der Gemeinde aus dem historischen Gerichtssaal verabschiedete. Dabei geht es um die Frage, ob Ratsherr Michael Färber bei der Kommunalwahl 2020 überhaupt zur Wahl stehen durfte. Aufgrund der Äußerungen der Kammer unter Vorsitz von Richterin Silke Camen kann Färber aber davon ausgehen, dass seine CDU-Fraktion sich keine Gedanken um die Suche nach einem Nachfolger machen muss.

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Die Grünen als Partei und Grünen-Ratsherr Mike Warnecke hatten den Rechtsweg eingeschlagen, um zu erreichen, dass Färber, ehrenamtlicher Kommunalpolitiker bei der CDU Kirchhundem und im Hauptberuf Fachbereichsleiter bei der Kreisverwaltung Olpe, sein Mandat im Gemeinderat abgeben muss: Sein Aufgabenspektrum bei der Kreisverwaltung sei unvereinbar mit einer Mitgliedschaft im Gemeinderat.

Situation besteht seit 2009

Vorsitzende Camen wollte von Dr. Franz-Josef Kaufmann, dem Rechtsanwalt der Grünen, zunächst wissen, warum dieser Weg erst jetzt eingeschlagen werde, wo dieselbe Situation doch schon seit 2009 bestehe. Da die Grünen, ebenso wie Michael Färber, nicht an der Verhandlung teilnahmen, blieb diese Frage unbeantwortet. Camen zeigte sich verwundert: In der Vergangenheit habe die SPD Kirchhundem bereits beim Städte- und Gemeindebund und bei der Bezirksregierung die angebliche Unvereinbarkeit gerügt, beide Organisationen hätten erklärt, Färbers Ratsmandat sei mit seinem Beruf vereinbar. Kaufmann erklärte, Färber habe sich mehrfach für befangen erklärt, wenn es im Rat um kreisrelevante Dinge gegangen sei. Das beweise, dass hier eine Unvereinbarkeit vorliege. Zudem versuche Fäber „fast täglich, aus dem Dienst heraus Einfluss telefonisch oder per Mail auf die Gemeinde auszuüben“.

Die Vorsitzende ließ sich von Kaufmann bestätigen, dass es den Klägern um eine Wahlprüfungsklage gehe, bei der es um die mangelnde Wählbarkeit von Färber gehe. Daraufhin gab es eine ausführliche Erklärung der Vorsitzenden Richterin. Sie führte aus, es gebe einerseits die Inkompatibilität eines Gewählten mit seinem Amt, andererseits die Frage, ob jemand wählbar sei oder nicht. Beides sei vom Gesetzgeber klar entkoppelt: „Jemand ist wählbar, auch wenn die Inkompatibilität gegeben ist. Er muss nach erfolgter Wahl dann eventuell überlegen, ob er das Mandat annimmt oder den Grund für die Inkompatibilität aufgibt.“ Die Berufsrichter der Kammer hätten in der Vorberatung die Auffassung erlangt, dass Michael Färber definitiv wählbar gewesen sei. Daraufhin erklärte Kaufmann, in diesem Fall hilfsweise den Antrag zu stellen, „bei dem Beigeladenen die Inkompatibilität festzustellen“.

Keine „Inkompatibilität“

Das Gericht machte klar, dass in einem solchen Fall ein ganz anderes Verfahren anzustrengen sei, weil dann nicht die Gemeinde, sondern der Wahlprüfungsausschuss beklagt werden müsste. Weiterhin seien die Berufsrichter der Meinung, das reine Ausüben einer Fachaufsicht sei ausdrücklich zulässig, was die Frage der Inkompatibilität angehe. Nur wenn Färber die „allgemeine Aufsicht“ oder eine Sonderaufsicht für Bereiche der Gemeinde Kirchhundem ausübe, sei eine solche Inkompatibilität gegeben. Das Gericht sei Färbers Aufgabenbereich beim Kreis durchgegangen und habe dort nichts Entsprechendes gefunden: „Wir sehen eine Inkompatibilität des Herrn Färber nicht gegeben.“ Kaufmann wiederholte den Vorwurf, Färber nutze faktisch sein Amt, um Einfluss zu nehmen, „auch wenn das formal nicht gegeben ist“. Die Richterin widersprach: „Es muss die dienstliche Möglichkeit der direkten Beeinflussbarkeit geben. Der Weg, den Sie gewählt haben, ist nicht angezeigt.“ Kaufmann selbst habe ja angeführt, dass Michael Färber sich mehrfach für befangen erklärt habe, „das sagt uns, dass er die nötige Sensibilität hat, mögliche Konflikte zu verhindern“. Für die Gemeinde Kirchhundem beantragte Verena Gräbener, Allgemeine Vertreterin des Kirchhundemer Bürgermeisters, die Klageabweisung. Der entsprechende Beschluss wird den Beteiligten in frühestens zwei Wochen zugestellt. Der Inhalt der Verhandlung lässt aber klar erkennen, welche Richtung das Urteil nehmen wird. Färber selbst erklärte gegenüber unserer Zeitung: „Mit Blick auf die Klagebegründung habe ich nichts anderes erwartet. Unbeantwortet bleibt die Frage nach der Motivation der Kläger.“