Bilstein. Naturfreibäder waren ein Segen für Kommunen. Zumindest vor 20 Jahren. Heute ist nicht nur die Sanierung zu teuer. Kommentar von Volker Eberts.
Vor 20 Jahren waren Naturfreibäder so etwas wie ein Segen für viele Kommunen. Viele konventionelle Freibäder waren vor die Wand gefahren, eine Sanierung viel zu teuer, der Betrieb ebenfalls. Aber mit dem Umbau zum Naturbad gab es eine Perspektive. Die Technik ist beherrschbar, die Auflagen waren damals nicht allzu hoch und deshalb der Betrieb durch einen ehrenamtlich geführten Trägerverein machbar.
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So konnte die Stadt Lennestadt damals im Gleichschritt mit den Bürgern im Veischedetal und Saalhausen beide Freibäder in Lennestadt „retten“. Damals musste noch nicht mal eine „richtige Badeaufsicht“ her, zwei Flaggen, blau oder grün, signalisierten den Badegästen, ob ein Rettungsschwimmer vor Ort ist, oder nicht. Nach heutigen Maßstäben klingt dies wie eine Anekdote aus dem 19. Jahrhundert.
Ob die immer weitere Verschärfung der Vorschriften für Bäderbetriebe im Laufe der Jahre überzogen ist oder nicht, darüber kann man streiten.
Aber nicht über die Frage, ob ehrenamtlich agierende Vorstandsmitglieder der Trägervereine, die ein öffentliches Bad im Besitz der Kommune mit großem Aufwand und Einsatz betreiben, im Falle eines Unfalls persönlich haftbar sind.
Das darf nicht sein. Hier ist der Gesetzgeber und in diesem Fall die Stadt gefragt, die Regeln zu ändern. Das geschätzte und gern hochgelobte Ehrenamt braucht Rahmenbedingungen, die seine Arbeit unterstützen und nicht zum persönlichen Risiko werden lassen. Das gilt nicht nur für Naturbad-Vereine.