Lennestadt. Die Polizei kontrollierte einen Rollerfahrer (35) in Lennestadt. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag.
Ein 35-Jähriger fiel am Mittwoch im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf. Der Mann hatte gegen 19 Uhr mit seinem Motorroller die Bundesstraße 236 zwischen Grevenbrück und Germaniahütte befahren, als ihn Polizeibeamte der Wache Lennestadt anhielten. Hierbei stellten die Beamten zunächst fest, dass der Mann keine Fahrerlaubnis für das führerscheinpflichtige Zweirad besaß.
Im Verlauf der weiteren Kontrolle entstand zudem der Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht. Daher wurde der Mann zur Polizeiwache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Doch neben den verkehrsrechtlichen Verstößen muss sich der 35-Jährige auch wegen dem Besitz von Betäubungsmitteln verantworten, da im Rahmen der Kontrolle geringe Mengen Drogen bei ihm aufgefunden und sichergestellt wurden.
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Nach Beendigung der Maßnahmen wurde der Mann schließlich nicht entlassen, sondern zur Justizvollzugsanstalt gebracht, weil er durch die Staatsanwaltschaft durch Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war.