Attendorn. Weil sich alle Beteiligten in Schweigen hüllen, ist unklar, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erheben wird. Mädchen noch nicht befragt.

Der Fall eines mittlerweile neunjährigen Mädchens, das fast die gesamte Kindheit im Haus der Großeltern am Grafweg in Attendorn festgehalten wurde, hat deutschlandweit für mediales Aufsehen gesorgt. Und die Hintergründe sind immer noch völlig unklar. Bis heute haben sich weder die Mutter des Kindes noch die Großeltern geäußert, bestätigte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss, Pressesprecher der Behörde, auf Nachfrage dieser Redaktion. Die Frage nach dem Warum schwebt also nach wie vor wie ein Damoklesschwert über den Ermittlungen, die sich äußerst schwierig gestalten. Denn auch das Kind wurde bis heute noch nicht befragt.

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Das Mädchen war im Herbst vergangenen Jahres nach einem konkreten Hinweis beim Jugendamt aus seiner Lage befreit worden und lebt seitdem bei einer Pflegefamilie außerhalb des Kreises. Offiziell war die Mutter schon seit 2015 nicht mehr in Attendorn gemeldet, sondern damals angeblich nach Italien verzogen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile auch gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Jugendamtes, die mittlerweile in Rente ist. Sie steht unter dem Verdacht der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Sie soll trotz anonymer Briefe und Hinweise, die auf das Schicksal des Mädchens hingewiesen haben sollen, keine tieferen Recherchen angestellt haben. Laut Staatsanwalt gibt es allerdings auch bei diesen Ermittlungen noch keine nennenswerten Entwicklungen.

Falls sich alle Beteiligten in Schweigen hüllen und am Ende auch die Ermittlungen beim Kreis-Jugendamt versanden, ist es laut von Grotthuss durchaus denkbar, dass gar keine Anklageerhebung erfolgt. Natürlich ist die Behörde aus Siegen darum bemüht, so schnell wie möglich in ihren Ermittlungen voranzukommen, eine Deadline gibt es aber nicht. Von Grotthuss erklärt: „Bis zum Eintritt einer Verjährung haben wir grundsätzlich fünf Jahre Zeit, in der Sache zu ermitteln. Es sei denn, die Verjährung wird durch entsprechende Maßnahmen unterbrochen.“ Wie lange die Staatsanwaltschaft am Ende tatsächlich braucht, steht allerdings in den Sternen.